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                  Nichtversicherte müssen Beiträge für GKV nachzahlen

                  - 23.11.2007

                  Seit Einführung der Krankenversicherungspflicht im April 2007 können Personen ohne Krankenversicherung, die früher Mitglied der GKV waren, wieder dort aufgenommen werden. Leider werden sie nicht darüber nicht direkt informiert, sondern müssen die Eigeninitiative ergreifen.Wer dies bisher versäumt hat, sollte sich schnell bei der Krankenkasse melden, denn die seit April gesparten Beiträge müssen einschliesslich Säumnisgebühr nachgezahlt werden, selbst wenn bisher keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Die Höhe richtet sich nach dem Beitragssatz der Kasse und dem eigenen Einkommen. Mindestens sind es für Geringverdiener ca. 130 Euro und für Besserverdienende ca. 500 Euro je Monat.Wenn der Versicherte die Beiträge nicht zahlen kann, darf ihm nicht gekündigt werden. Es können auch je nach Ermessen der Krankenkasse die Beiträge ermässigt, gestundet oder sogar ganz gestrichen werden. Es haben diejenigen Personen aber auch kein Anspruch auf die vollen Kassenleistungen, die ihre Beiträge nicht bezahlen. Ausnahmen sind die ärztliche Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzen sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft.


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