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                  Nachträgliche Steuererstattung für Auslandswertpapiere

                  - 09.03.2007

                  Aktionäre können nach dem neuesten Urteil des europäischen Gerichtshofes nachträglich beim Fiskus Steuergutschriften für Auslandswertpapiere einfordern. Der Bund schätzt die zu erwartenden Steuerausfälle auf bis zu fünf Milliarden Euro.

                  Die bis zum Jahre 2000 praktizierte steuerliche Benachteiligung bei Dividendenzahlungen von Auslandsunternehmen verstosse gegen den freien Kapitalverkehr in der EU, meinten die obersten Richter. Die Benachteiligung äusserte sich in der Regelung, dass eine Steuergutschrift für Dividenden im Rahmen der Einkommenssteuer ausgeschlossen war, wenn die auszahlende Gesellschaft ihren Sitz im Ausland hatte.

                  Die EU-Richter begründeten das Urteil folgendermassen: Zum einen behindere diese Regelung Anleger, Ausschüttungen von ausländischen Unternehmen zu erhalten. Zum anderen würden ausländische Unternehmen eingeschränkt, sich hierzulande Kapital zu beschaffen.

                  Die nachträgliche Steuerrückzahlung betrifft allerdings nur Anleger, deren Steuerbescheide bis zum Jahr 2000 noch nicht rechtskräftig seien, sagte die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW).


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