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Abgeltungssteuer Stichtag
- 29.01.2007
Der Stichtag für die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge wurde von den Finanzministerien der Länder auf den 31.12.2008 festgelegt.
Zinsen, Dividenden und Kursgewinne aus Wertpapierkäufen, die nach dem 01. Januar 2009 getätigt werden, werden dann mit einer pauschalen Abgeltungssteuer von 25 Prozent belegt. Kursgewinne aus früheren Aktiengeschäften, für die bis zum 31.12.2008 die Spekulationsfrist abläuft, werden dagegen auch nach diesem Termin steuerfrei bleiben.
Die Abgeltungssteuer (Zinssteuer) ersetzt die derzeitige Kapitalertragssteuer sowie das Halbeinkünfteverfahren für die Besteuerung von Dividenden.
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