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Jahressteuerbescheinigung vom Finanzamt geprüft
- 15.01.2007
Seit dem 01.01.2007 dürfen die Finanzämter ohne Wissen des Bankkunden neben der Kontenabfrage auch die Jahressteuerbescheinigung prüfen. Die Jahressteuerbescheinigung ist eine von der Bank oder Sparkasse erstellte Bestätigung über gutgeschriebene Zinsen und Erträge des vergangenen Jahres.
Damit wird dem Fiskus jetzt ermöglicht, "das versehentliche Nichtangeben" von Zinserträgen wesentlich leichter aufzuspüren. Der gläserne Bankkunde ist also weiter auf dem Vormarsch.
Redaktions-Tipp:
Eine Selbstanzeige beim Finanzamt über "vergessene Zinserträge" ahndet das Finanzamt mit einem Zinsaufschlag von 6% für jedes verspätete Jahr.
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