Blog
Krankenkassen erstatten ab 2007 teilweise Behandlungen in der Schweiz
- 27.12.2006
Die Schweiz wird ab 2007 mit den Staaten der EU bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen gleichgestellt. Daher können sich gesetzlich Versicherte in der Schweiz behandeln lassen und sich die Kosten von ihrer Krankenkasse erstatten lassen.
Aber Vorsicht: Bisher gilt dies nur für ambulante oder zahnärztliche Behandlungen. Des Weiteren sollten sich Versicherte vor der Behandlung bei ihrer Kasse erkundigen, welche Leistungen in welcher Höhe erstattet werden. Beglichen wird die Rechnung maximal in der Höhe, die die Kasse auch in Deutschland dafür bezahlt hätte, unter Abzug der vorgesehenen deutschen Zuzahlungen und einer Pauschale für erhöhten Verwaltungsaufwand.
Kommentare zu Krankenkassen erstatten ab 2007 teilweise Behandlungen in der Schweiz
Arznei-Ausgaben der Krankenkassen gesunken
Entschuldung der Krankenkassen beschlossen
Krankenkassen im Plus und erwarten höhere Beiträge
Gesetzliche Krankenkassen bauen Schulden ab
Krankenkassen zahlen weiterhin Vollnarkosen beim Zahnarzt
Krankenkassen zahlen nicht mehr Migraene-Akupunktur
