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                  Krankenkassen erstatten ab 2007 teilweise Behandlungen in der Schweiz

                  - 27.12.2006

                  Die Schweiz wird ab 2007 mit den Staaten der EU bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen gleichgestellt. Daher können sich gesetzlich Versicherte in der Schweiz behandeln lassen und sich die Kosten von ihrer Krankenkasse erstatten lassen.

                  Aber Vorsicht: Bisher gilt dies nur für ambulante oder zahnärztliche Behandlungen. Des Weiteren sollten sich Versicherte vor der Behandlung bei ihrer Kasse erkundigen, welche Leistungen in welcher Höhe erstattet werden. Beglichen wird die Rechnung maximal in der Höhe, die die Kasse auch in Deutschland dafür bezahlt hätte, unter Abzug der vorgesehenen deutschen Zuzahlungen und einer Pauschale für erhöhten Verwaltungsaufwand.


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