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                  Rente mit 67

                  - 30.11.2006

                  Der Gesetzentwurf zur Anhebung des Rentenalters von 65 auf 67 Jahre wurde gestern abend am 29.11. gebilligt.

                  Das Alterssicherungs-Konzept wird schrittweise von 2012 bis 2029 durchgeführt und ist mit der Beschäftigungsinitiative 50 plus für Ältere verbunden. Mit dieser Massnahme können Kombilöhne für Beschäftigte und Zuschüsse für den Arbeitgeber gezahlt werden, der ältere Arbeitslose einstellt.

                  Die Neuregelungen der Rente mit 67 gelten nicht für Beschäftigte bis zum Geburtsjahrgang 1954, wenn diese bis 31.12.2006 eine Altersteilzeit-Regelung mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Wer zukünftig früher als mit 67 in Rente gehen möchte, muss einen Abschlag in Höhe von 0,3 Prozent pro Monat hinnehmen.

                  Allerortens wird betont, dass die gesetzliche Rente nur als Grundversorgung dient und eine private Altersvorsorge unerlässlich ist.

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