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Neues Vertragsarztrecht beschlossen
- 27.11.2006
Der Bundesrat hat dem neuen Vertragsarztrecht zugestimmt, das am 01. Januar 2007 in Kraft tritt.
Die Kernpunkte sind dabei die Einführung einer Teilzulassung, damit Beruf und Familie besser und flexibler koordiniert werden können. Weiterhin wird zukünftig Vertragsärzten ermöglicht, gleichzeitig auch als angestellte Ärzte in Krankenhäusern zu arbeiten.
Im einzelnen ermöglicht das Gesetz:
- den aus der Zulassung folgenden Versorgungsauftrag auf die Hälfte einer hauptberuflichen Tätigkeit zu beschränken (sogenannte Teilzulassung), die zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie beiträgt.
- Vertragsärzten gleichzeitig auch als angestellte Ärzte in Krankenhäusern zu arbeiten.
- die Verbesserung der Anstellungsmöglichkeiten von Ärzten und Zahnärzten.
- die vertragsärztliche Tätigkeit an weiteren Orten, sogenannte Zweigpraxen.
- die Aufhebung der Altersgrenze von 55 Jahren für den Zugang als Vertragsarzt und die Aufhebung für das Ende von 68 Jahren in unterversorgten Gebieten.
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