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                  Entschuldung der Krankenkassen beschlossen

                  - 27.11.2006

                  Die Krankenkassen werden mit einem Vorschaltgesetz bis Ende 2007 zum vollständigen Abbau ihrer Schulden gezwungen.

                  Das Vorschaltgesetz ist verbindlich und die Voraussetzung für die Chancengleichheit der Krankenkassen bei Einführung des Gesundheitsfonds, der 2009 eingesetzt wird. Bis Ende 2007 müssen die Kassen nun ihre Schulden abgebaut haben. Ausnahmen sind mit einer Fristverlängerung bis Ende 2008 möglich.

                  Die allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) sind mit 2,7 Milliarden Euro am höchsten verschuldet. Krankenkassen der selben Kassenart können sich untereinander mit der Entschuldung helfen. Dadurch sind auch bei gesunden Kassen Beitragssteigerungen möglich.


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