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                  Risikolebensversicherung: Hoher Blutdruck muss angegeben werden

                  - 24.11.2006

                  Versicherungsnehmer dürfen beim Abschluss einer Risikolebensversicherung einen hohen Blutdruck nicht verschweigen, sonst handeln sie fahrlässig und riskieren ihren Versicherungsschutz.

                  Der MDR berichtet von einem Urteil des Oberlandesgerichtes Saarbrücken (Az.: 5 U 697/05-113), in dem entschieden wurde, dass medizinische Laien die Risiken von hohem Blutdruck kennen müssten. Bei Verschweigen handeln die Versicherungskunden fahrlässig und eine Vertragskündigung der Versicherung sei daher rechtens.

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