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Risikolebensversicherung: Hoher Blutdruck muss angegeben werden
- 24.11.2006
Versicherungsnehmer dürfen beim Abschluss einer Risikolebensversicherung einen hohen Blutdruck nicht verschweigen, sonst handeln sie fahrlässig und riskieren ihren Versicherungsschutz.
Der MDR berichtet von einem Urteil des Oberlandesgerichtes Saarbrücken (Az.: 5 U 697/05-113), in dem entschieden wurde, dass medizinische Laien die Risiken von hohem Blutdruck kennen müssten. Bei Verschweigen handeln die Versicherungskunden fahrlässig und eine Vertragskündigung der Versicherung sei daher rechtens.
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