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Keine Kostenerstattung für Frauen über 40 bei künstlicher Befruchtung
- 23.11.2006
Frauen über dem 40. Lebensjahr erhalten bei künstlicher Befruchtung keine Kostenerstattung von den Krankenkassen, urteilte das hessische Landessozialgericht.
Die Altersgrenze von 50 Jahren bei Männern wurde ebenfalls bestätigt. Diese gesetzliche Regelung verstösse weder gegen den Gleichheitsgrundsatz noch gegen den staatlichen Schutz der Familie. (AZ: L 8 KR 87/05)
Empfehlung der Redaktion: Gesetzliche Krankenkassen
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