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                  Rat vom Finanzamt kostet ab 2007

                  - 21.11.2006

                  Das Jahressteuergesetz 2007 sieht vor, dass zukünftig bei verbindlichen Auskünften des Finanzamtes mindestens 100 Euro verlangt werden. Zuerst war diese Regelung nur für Unternehmen geplant, wurde aber jetzt auf Privatpersonen ausgedehnt.

                  Dabei soll es laut dem Finanzminister nur um grössere verbindliche Auskünfte gehen und nicht, ob Buch XY als Werbungskosten absetzbar seien. Damit soll zukünftig der Beratungsaufwand des Finanzbeamten bezahlt werden, der beispielsweise einem Konzernchef verbindlich Auskunft geben muss, ob die Steuerersparnisse bei einer Unternehmensverlagerung auch wirklich so eintreten. Die Rechnung für Privatleute soll die Ausnahme bleiben.

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