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10.000 Euro Bussgeld bei Bevorzugung von Privatpatienten
- 13.11.2006
Bundesgesundheitsminsterin Schmidt hat im Zuge der Anhörungen zur Gesundheitsreform den Ärzten mit 10.000 Euro Bussgeld gedroht, falls diese bei der Terminvergabe Privatpatienten bevorzugen.
Wenn Vertragsärzte Privatpatienten aus Gründen der ergiebigerigen Abrechnung den Kassenpatienten bei der Terminvergabe bevorzugen, handeln diese vertragswidrig und können mit 10.000 Euro Bussgeld belegt werden. Dies gelte auch für die beliebte Ausrede der nicht akuten Fälle, da die Mediziner in der Regel im Vorfeld gar nicht wissen können, welcher Fall akut ist.
Die Empfehlung an die Versicherten lautet daher, bei erlebten Benachteiligungen ihre Krankenkasse zu informieren.
Empfehlung der Redaktion: Private Krankenkasse Gesetzliche Krankenkasse
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