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Bei Elternunterhalt ist Altersvorsorge der Kinder teilweise geschützt
- 08.11.2006
Wenn Kinder zum Unterhalt ihrer Eltern verpflichtet sind, dürfen sie eine angemessene private Altersvorsorge für sich behalten. Der Bundesgerichtshof urteilte jetzt, dass das Vermögen der Kinder geschützt ist, dass diese sich im Laufe des Berufslebens mit 5 Prozent ihres Bruttoeinkommens hätten ansparen können.
Im behandelten Fall bezog eine ältere Frau Sozialhilfe, um die Kosten für das Altersheim zu decken. Das Sozialamt verlangte von ihrem alleinstehenden 51-jährigen Sohn Unterhalt, der ein Vermögen in Form von Lebensversicherungen und Wertpapieren im Wert von ca. 113.000 Euro besass. Der Bundesgerichtshof entschied, dass 100.000 Euro davon als Altersvorsorge geschützt sind. (AZ: XII ZR 98/04)
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