Blog
Bank muss in vollem Umfang informieren
- 08.11.2006
Wenn eine Bank ihren Kunden die Beteiligung zu einem Medienfonds empfiehlt, gehört dazu neben einer Werbebroschüre und einem Kurzexpose auch der offizielle Beteiligungsprospekt. Bei fehlendem Prospekt muss die Bank Schadensersatz an den Kunden leisten, wenn dieser erhebliche Verluste erleidet, urteilte das Oberlandesgericht Hamburg.
Die Bank hat die Verpflichtung, die Investoren vor dem Abschluss einer Anlage umfassend über die Risiken in Kenntnis zu setzen und ihnen den Beteiligungsprospekt auszuhändigen.(AZ: 11U 189/04)
Kommentare zu Bank muss in vollem Umfang informieren
Aktuell wird auch gelesen:
