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                  Rente mit 67 beschlossen

                  - 27.10.2006

                  Die Bundesregierung hat sich auf die Rente mit 67 geeinigt. Ab 2012 wird der Renteneintritt stufenweise erhöht, bis dieser im Jahr 2029 bei 67 Jahren liegt. Dieses Vorgehen soll zur dauerhaften Entlastung der Rentenkasse beitragen.

                  Nur Personen, die 45 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt haben, sind von der Erhöhung befreit. Wer früher in Rente geht, muss Abschläge hinnehmen. Eine Altersrente gibt es zukünftig erst ab dem 63. Lebensjahr. Die Altersgrenze für Witwenrente wird von 45 auf 47 Jahre angehoben.

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