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Neuer Freibetrag zur Altersvorsorge beim Arbeitslosengeld II
- 31.07.2006
Beim Arbeitslosengeld II (ALG II) wird ab 1. August 2006 der Freibetrag für die private Altersvorsorge auf 250 Euro pro Lebensjahr erhöht. (Vorher 200 Euro)
Beispiel: Bei einem 50-jährigen ALG II-Bezieher werden zukünftig 12.500 Euro bei der Altersvorsorge nicht angerechnet. Vorher waren es 10.000 Euro.
Allerdings wird im Gegenzug der Freibetrag für sonstiges Vermögen von 200 Euro auf 150 Euro pro Jahr abgesenkt.
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