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Kapitalanleger sollen noch besser kontrolliert werden
- 31.07.2006
Der Finanzminister schlägt schon wieder mit der Finanzamt-Durchleuchtungskeule um sich. Künftig sollen die Finanzämter bei Banken auf die Jahresbescheinigung von Steuerpflichtigen zugreifen können. Am 09. August steht die Entscheidung für das Jahressteuergesetz 2007 an.
Natürlich wird nur in einem Nebensatz klammheimlich im Gesetzesentwurf erwähnt, dass die Prüfungsrechte der Finanzbehörden sich auch auf vergangene ausgestellte Jahresbescheinigungen erstrecken. Banken und der Bund der Steuerzahler laufen gegen den geplanten Bechluss schon Sturm.
Die Jahresbescheinigung wird von den Banken seit 2005 erstellt und dient dem Anleger zur Information über erzielte Zinsen, Dividenden und Gewinne bei Aktiengeschäften. Es war bisher keine Pflicht, sie aufzubewahren oder dem Finanzamt vorzuzeigen.
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