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                  Lebensversicherungen zahlen an Kunden nach erfolgreicher Sammelklage

                  - 23.05.2006

                  Versicherungskunden, die zwischen 1994 und 2001 eine Lebensversicherung abgeschlossen und wieder gekündigt haben, können auf Nachzahlungen der Versicherer hoffen.

                  Der Bundesgerichtshof hat geurteilt, dass diese Kunden nach der Lebensversicherung Kündigung einen Anspruch auf ungefähr die Hälfte der eingezahlten Beiträge haben. Aus den komplizierten Vertragsbedingungen sei nicht ersichtlich gewesen, dass der Versicherungsnehmer bei einer Kündigung in den ersten Jahren so gut wie kein Geld zurückerhält. Inzwischen haben die Unternehmen begonnen, Gelder nachzuzahlen.

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