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Freiwillige Beitraege zur Rentenversicherung
- 16.03.2006
Für die Zahlung der freiwilligen Beiträge zur Rentenversicherung 2005 ist der Stichtag der 31. März 2006. Dies ist für Versicherte wichtig, die schon vor 1984 mindestens für fünf Jahre Beiträge gezahlt und seitdem keine Pflichtbeiträge mehr entrichtet haben, wie beispielsweise Hausfrauen, die nicht mehr berufstätig sind.
Durch die lückenlose und fristgerechte Zahlung von freiwilligen Beiträgen kann zum Beispiel der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente aufrechterhalten werden. Wenn dies nicht fristgerecht geschieht, genügt bereits eine Beitragslücke von einem Monat, um die Anwartschaft zu verlieren. Die Beitragshöhe kann zwischen dem Mindestbeitrag von 78,00 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.014 Euro gewählt werden.
Dies ist eine Info der Deutschen Rentenversicherung.
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