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                  Rechtsschutzversicherung mit / ohne Wartezeiten

                  Von Oliver Beyersdorffer, Versicherungsberater

                  Im Allgemeinen tritt die Leistungspflicht in der Rechtsschutzversicherung für den Versicherer erst nach Ablauf der so genannten Wartezeit ein. Normalerweise beträgt sie drei Monate. Doch gibt es auch Rechtsschutzbausteine, die eine andere, längere Wartezeit vorsehen.


                  Grundsätzlich besteht erst nach Ablauf der Wartezeit Deckungsschutz in der Rechtsschutzversicherung. Das gilt auch für Schadenfälle, die nach dem Versicherungsbeginn, aber sich während Wartezeit ereignet haben.

                  Die Wartezeiten dienen der Branche zum Schutz gegen Verträge, die erst und nur aufgrund von sich anbahnenden Rechtsstreitigkeiten abgeschlossen werden.

                  Umso erstaunlicher ist es, dass es doch einige Rechtsschutz-Arten gibt, für die keine Wartezeit erfüllt werden muss.

                  Dazu zählen der…

                  • Daten-Rechtsschutz;
                  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz;
                  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz;
                  • Opfer-Rechtsschutz;
                  • Schadenersatz-Rechtsschutz;
                  • Straf-Rechtsschutz und
                  • Vertrags-Rechtsschutz bei Kraftfahrzeugen.

                  Ein Übersicht über die entsprechenden Regelungen zur Wartezeit aller Rechtsschutz-Arten, haben wir nachfolgend als kostenlosen PDF-Download für Sie bereitgestellt:

                  • Wartezeiten in der Rechtsschutzversicherung

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