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Kosmetische Operationen
Alphabetischer Index
Von Anwartschaftsphase bis Zuzahlung. In diesem Versicherungslexikon werden Begriffe und Definitionen aus dem Bereich der Versicherung und des Versicherungswesens übersichtlich und verständlich erklärt. Vermissen Sie einen Begriff, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Kostenübernahme bei Kosmetischen Operationen
Kosmetische Operationen sind eine Leistungsart aus der Unfallversicherung. Wird der Körper der versicherten Person durch einen Unfall derart entstellt, dass sich diese zu einer kosmetischen Operation entschliesst, so werden die Behandlungskosten inklusive der Nebenkosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erstattet. Die Behandlung muss bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen.
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