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Versicherungslexikon / W
Alphabetischer Index
Von Anwartschaftsphase bis Zuzahlung. In diesem Versicherungslexikon werden Begriffe und Definitionen aus dem Bereich der Versicherung und des Versicherungswesens übersichtlich und verständlich erklärt. Vermissen Sie einen Begriff, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Wahlleistungen
Besondere Klinikleistungen wie Einzelzimmer und privatärztliche Behandlung. Wahlleistungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet, können aber mit einem privaten Kranken-Zusatzschutz abgesichert werden.
Wasserschaden
Im Basisschutz der Hausratversicherung und der Gebäudeversicherung sind nur Wasserschäden durch Leitungswasser versichert, bspw. nach einem Rohr- oder Leitungsbruch. Zusätzlich schließen viele Anbieter Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten in den Versicherungsschutz ein. Überschwemmungsschäden können Sie gegen Beitragszuschlag mitversichern, in Hochwassergebieten ist Versicherungsschutz gegen Überschwemmungen allerdings schwierig zu bekommen.
Widerspruchsrecht
Jeden Versicherungsvertrag kann man innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ohne Angabe von Gründen kündigen, bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen beträgt diese Frist sogar 30 Tage. Die Frist beginnt erst mit Erhalt aller Unterlagen einschließlich einer Belehrung über das Widerspruchsrecht.
Wohnungswechsel
Während des Umzugs gilt die Hausratversicherung bis zu zwei Monate lang für beide Wohnungen gleichzeitig, danach nur noch für die neue Wohnung. Wenn Partner zusammenziehen, brauchen beide gemeinsam nur eine Privathaftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung, denn in diesen Policen sind Ehe-/Lebenspartner und Kinder meist mitversichert.