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Versicherungslexikon / V
Alphabetischer Index
Von Anwartschaftsphase bis Zuzahlung. In diesem Versicherungslexikon werden Begriffe und Definitionen aus dem Bereich der Versicherung und des Versicherungswesens übersichtlich und verständlich erklärt. Vermissen Sie einen Begriff, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Vereine
Für Vereine gibt es speziell zugeschnittene Versicherungslösungen. Zum Basisschutz gehört eine Vereinshaftpflicht und eine Unfallversicherung für die Mitglieder. Dazu kommen je nach Bedarf Vereinsrechtsschutz, Veranstaltungshaftpflicht, Gebäudeversicherung, Kfz-Versicherung und weitere Policen.
Verkehrsrechtschutz
Baustein der Rechtsschutzversicherung. Der Verkehrsrechtsschutz übernimmt die Kosten bei Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen. Versichert ist man als Autofahrer, Fußgänger, Radfahrer oder als Fahrgast in Privatfahrzeugen und öffentlichen Verkehrsmitteln.
Versicherungsantrag
Antrag des Kunden auf Abschluss eines Versicherungsvertrages, meist auf einem Formularvordruck des Versicherers. Füllen Sie den Versicherungsantrag unbedingt wahrheitsgemäß aus, sonst kann bspw. der Berufsunfähigkeitsversicherer später die Leistung verweigern und vom Vertrag zurücktreten.
Vorsatz
Vorsätzliche Handlungen sind nicht versicherbar, entsprechende Regeln finden sich in fast allen Versicherungsbedingungen. Beispiel: Wer eine andere Person absichtlich verletzt, kann den Schaden nicht auf seine private Haftpflichtversicherung abwälzen.