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                  Lexikon Alphabetischer Index
                  Von Anwartschaftsphase bis Zuzahlung. In diesem Versicherungslexikon werden Begriffe und Definitionen aus dem Bereich der Versicherung und des Versicherungswesens übersichtlich und verständlich erklärt. Vermissen Sie einen Begriff, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.


                  Tarifbestimmungen

                  Die Tarifbestimmungen sind die besonderen Vertragsbedingungen eines Versicherungsvertrags. Die je nach Anbieter unterschiedlichen Tarifbestimmungen ergänzen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die in der Regel für alle Versicherungsprodukte gelten.

                   

                  Technischer Versicherungsbeginn

                  Technischer Versicherungsbeginn ist der im Versicherungsschein dokumentierte Beginn des Versicherungsschutzes. Er bestimmt die Beitragskalkulation (beispielsweise durch Eintrittsalter) des Versicherers und den Beginn der Beitragszahlungspflicht des Versicherungsnehmers.

                   

                  Tierhalterhaftpflicht

                  Als Tierhalter sind Sie für Schäden haftbar, die das Tier verursacht. Schäden durch kleinere Haustiere (z.B. Katzen) sind in der Privathaftpflicht mitversichert, für größere Tiere wie Hunde oder Pferde brauchen Sie eine eigene Tierhalter-Haftpflichtversicherung.

                   

                  Todesfallleistung

                  Leistungsart aus der Risikolebensversicherung und der privaten Unfallversicherung. In der Risikolebensversicherung wird die Todesfallsumme automatisch an den Begünstigten ausgezahlt, wenn der Versicherte während der Vertragslaufzeit verstirbt. In der Unfallversicherung entsteht Anspruch auf die Todesfallleistung in der Regel, wenn der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode des Versicherten führt.

                   

                  Typklasse

                  Begriff aus der Kfz-Versicherung. Die Typklasse eines Fahrzeugmodells richtet sich nach der durchschnittlichen Schadenhäufigkeit und -höhe. Die Typklassen werden jährlich angepasst und sind für alle Kfz-Versicherer bindend.

                   

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