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Versicherungslexikon / S
Alphabetischer Index
Von Anwartschaftsphase bis Zuzahlung. In diesem Versicherungslexikon werden Begriffe und Definitionen aus dem Bereich der Versicherung und des Versicherungswesens übersichtlich und verständlich erklärt. Vermissen Sie einen Begriff, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Sofortrente
Sofort beginnende, private Rente gegen Zahlung eines Einmalbetrags. Die Mindesthöhe der Sofortrente ist garantiert, zusätzlich gewährt der Versicherer eine Gewinnbeteiligung. In der Sofortrente können Sie auch eine Hinterbliebenenversorgung vereinbaren (Rentengarantie).
Sozialversicherung
Pflichtversicherung der Arbeitnehmer. Zur Sozialversicherung zählen die gesetzliche Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Beitragssätze werden gesetzlich festgelegt, gut verdienende Arbeitnehmer können in die private Krankenversicherung wechseln.
Sportboothaftpflicht
Die Sportboot-Haftpflichtversicherung springt finanziell ein, wenn Sie anderen mit Ihrem Schiff einen Schaden zufügen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist der Besitz der behördlich vorgeschriebenen Fahrerlaubnis (z.B. Motorbootführerschein). Mitversichert ist das Ziehen von Wasserskiläufern, die Benutzung eines Beiboots sowie eines zulassungsfreien Boots-Anhängers.
Steuerersparnis
Viele Versicherungen sind steuerlich absetzbar. Beiträge zu Kranken- und Krankenzusatzversicherungen, Haftpflicht-, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungen kann man ganz oder teilweise in der Einkommenssteuererklärung als Vorsorgeaufwand Steuer mindernd geltend machen.
Studierende
Ohne Nachweis einer Krankenversicherung ist keine Immatrikulation oder Rückmeldung an der Hochschule möglich. Bis zum 25. Geburtstag plus Dauer des abgeleisteten Wehr- oder Ersatzdienstes sind Studierende beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse der Eltern mitversichert. Nach Ablauf der Familienversicherung ist eine eigene gesetzliche oder private Krankenversicherung erforderlich, für Studierende gelten ermäßigte Tarife.
Stundung
In der Kapitallebensversicherung kann man bei finanziellen Engpässen (z. B. wegen Arbeitslosigkeit) eine Stundung der Beiträge vereinbaren. Der Sparvorgang ruht dann für maximal ein Jahr, nur der vergleichsweise geringe Beitragsanteil für den Todesfallschutz wird weiter erhoben. Die Sparbeiträge können später nachgezahlt werden.