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                  Lexikon Alphabetischer Index
                  Von Anwartschaftsphase bis Zuzahlung. In diesem Versicherungslexikon werden Begriffe und Definitionen aus dem Bereich der Versicherung und des Versicherungswesens übersichtlich und verständlich erklärt. Vermissen Sie einen Begriff, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.


                  Rabattretter

                  Klausel in Kfz-Versicherungen, wonach trotz eines Versicherungsschadens nicht sofort höhere Beiträge fällig werden. Eine Rabattretterklausel lässt sich meist gegen Beitragszuschlag vereinbaren. Bei manchen Versicherungen ist dann ein Schaden pro Kalenderjahr folgenlos, bei anderen insgesamt drei Schäden über die gesamte Vertragslaufzeit.

                   

                  Rechtschutz

                  Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Ihre Kosten bei Rechtsstreitigkeiten – z.B. Anwaltskosten, Gerichtsgebühren, Zeugengelder und Gutachterrechnungen. Der Privatrechtsschutz umfasst die wichtigsten Rechtsschutzrisiken des täglichen Lebens. Daneben können Sie je nach Bedarf bspw. auch Berufsrechtsschutz, Verkehrs-, Firmen- oder Wohnungsrechtsschutz versichern.

                   

                  Rentengarantiezeit

                  Vereinbart man in der privaten Rentenversicherung eine Garantiezeit, zahlt der Versicherer die Privatrente bis zum Ablauf dieser Rentengarantiezeit an die im Vertrag genannte Person weiter, falls der Versicherungsnehmer vorher verstirbt. Beispiel: Es ist eine Rentengarantie von zehn Jahren vereinbart, der Versicherte stirbt nach vier Jahren Rentenbezug, die Rente wird dann weitere sechs Jahre an die bezugsberechtigte Witwe ausgezahlt.

                   

                  Restschuldversicherung

                  Mit einer Restschuldversicherung kann man die Rückzahlung eines Kredits absichern. Die Restschuldversicherung übernimmt die verbleibende Kreditschuld, wenn man das Darlehen wegen Tod, Krankheit, Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit nicht zurückzahlen kann.

                   

                  Rücktritt

                  Der Versicherer kann vom bereits abgeschlossenen Vertrag zurücktreten, falls der Versicherungsnehmer im Antrag falsche Angaben gemacht hat. Als Versicherungsnehmer kann man einen Versicherungsvertrag ohne Angabe von Gründen binnen zwei Wochen nach Abschluss widerrufen, Lebensversicherungen sogar innerhalb von 30 Tagen. Die Widerrufsfrist beginnt erst, wenn dem Versicherungsnehmer alle Vertragsunterlagen und eine ausdrückliche Information über das Widerrufsrecht vorliegen.

                   

                  Rüruprente

                  Die Rüruprente ist eine Möglichkeit zur staatlich geförderten Privatvorsorge. Einen großen Teil der Beiträge kann man steuerlich geltend machen, besonders attraktiv ist die Rüruprente deshalb für Gutverdiener mit hoher Steuerbelastung. Die Rüruprente gibt es als klassische Rentenversicherung, als fondsgebundene Rentenversicherung und als Fondssparplan.

                   

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