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                  Lexikon Alphabetischer Index
                  Von Anwartschaftsphase bis Zuzahlung. In diesem Versicherungslexikon werden Begriffe und Definitionen aus dem Bereich der Versicherung und des Versicherungswesens übersichtlich und verständlich erklärt. Vermissen Sie einen Begriff, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.


                  Paralleltarif

                  Private Krankenversicherer legen regelmäßig kostengünstige Neutarife auf, um neue Kunden zu gewinnen. Als Versicherter in einem teuren Alttarif haben Sie das gesetzliche Recht, in einen solchen Paralleltarif mit gleichen Leistungen, aber niedrigeren Beiträgen zu wechseln (§ 204 Versicherungsvertragsgesetz). Ihre Altersrückstellungen werden auf den neuen Tarif übertragen.

                   

                  Personenschaden

                  Wer Personenschäden verursacht, muss mit hohen Schadenersatzforderungen rechnen – für Arzt- und Klinikkosten, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall. Wenn das Opfer dauerhafte Gesundheitsschäden davonträgt, muss man oft eine lebenslange Rente zahlen. In der Privathaftpflicht sollte man sich deshalb daher für die höchstmögliche Versicherungssumme entscheiden.

                   

                  Pflichtversicherung

                  Die Pflichtversicherung ist die Pflicht einer Person zum Versicherungsabschluss aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe. Eine Pflichtversicherung ist zum Beispiel die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.

                   

                  Prämienfaktor

                  Der Prämienfaktor ist ein Begriff aus der Gebäudeversicherung. Mit diesem wird der Beitrag für den "Wert 1914" auf das heutige Niveau hochgerechnet. Die Versicherungssumme 1914 wird durch 1.000 geteilt und mit einem sich ständig ändernden Prämienfaktor multipliziert. 2006 beträgt dieser Faktor 13,5. Das Ergebnis wird mit dem Beitragssatz für je 1.000 Mark multipliziert. Beispiel: 20.000 Mark Wert 1914 : 1.000 x 13,5 x Beitragssatz der Gebäudeversicherung (zum Beispiel 0,60€ je 1.000 Mark) = 162,00€

                   

                  Private Krankenversicherung

                  Die private Krankenversicherung steht beruflich Selbstständigen und beihilfeberechtigten Beamten offen, außerdem Arbeitnehmern mit einem Gehalt, das drei Jahre lang oberhalb der gesetzlichen Versicherungspflichtgrenze liegt. Das Angebot der privaten Krankenversicherer reicht von einfachen Basistarifen mit Leistungen ähnlich denen der gesetzlichen Kassen bis hin zu Spitzentarifen mit Chefarztbehandlung, Einzelzimmer in der Klinik oder voller Kostenerstattung für Sehhilfen und hochwertigen Zahnersatz. Gesetzlich Krankenversicherte können sich solche Extraleistungen mit einem privaten Krankenzusatzschutz sichern.

                   

                  Private Rentenversicherung

                  Mit einer privaten Rentenversicherung bauen sie eine private Altersvorsorge zusätzlich zur gesetzlichen Rente auf. Während der Ansparphase zahlen Sie regelmäßig Beiträge, aus Ihrem Vorsorgekapital bekommen Sie später eine monatliche Privatrente. Je nach Vertragsgestaltung gibt es für private Rentenversicherungen zusätzlich Rürup- oder Riesterförderung vom Staat.

                   

                  Privathaftpflicht

                  Die private Haftpflichtversicherung zahlt Schäden, die man anderen Menschen unabsichtlich zufügt. Lebenspartner und Kinder des Versicherungsnehmers sind in der Regel mitversichert. Für besondere Risiken gibt es spezielle Haftpflichtpolicen wie Berufshaftpflicht, Kfz-Versicherung oder Tierhalterhaftpflicht. Weil Sie vor allem bei Personenschäden mit unabsehbar hohen Schadenersatzforderungen rechnen müssen, entscheiden Sie sich in der Privathaftpflicht am besten für die höchstmögliche Versicherungssumme

                   

                  Progressionstarif

                  Entscheiden Sie sich beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung am besten für einen Tarif mit Progression, dann zahlt der Versicherer bei hohem Invaliditätsgrad deutlich erhöhte Leistungen. Beispielsweise erhält man bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro und einer Progression von 300 Prozent bei Vollinvalidität 300.000 Euro von seiner Unfallversicherung.

                   

                  PUV

                  Abkürzung für die Private Unfallversicherung.

                   

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