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Versicherungslexikon / O
Alphabetischer Index
Von Anwartschaftsphase bis Zuzahlung. In diesem Lexikon werden Begriffe und Definitionen aus dem Bereich der Versicherung und des Versicherungswesens übersichtlich und verständlich erklärt. Vermissen sie einen Begriff, nehmen sie bitte mit uns Kontakt auf.
Obliegenheiten
Als Versicherungskunde hat man verschiedene Pflichten. Schon im Antragsformular bspw. einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss man wahrheitsgemäß Auskunft geben, das ermöglicht dem Versicherer, die Beiträge risikogerecht zu kalkulieren. Wenn sich das Schadenrisiko während des laufenden Versicherungsschutzes erhöht, muss der Versicherer informiert werden. Im Versicherungsfall muss man aktiv zur Schadenminderung beitragen und alles tun, um die Umstände des Schadens aufzuklären. Wer gegen die Obliegenheiten verstößt, setzt den Versicherungsschutz ganz oder teilweise aufs Spiel.
Öffentlicher Dienst
Als Mitarbeiter im öffentlichen Dienst gehören Sie zu einer Kundengruppe mit niedrigem Schadenrisiko, deshalb bekommen Sie bei vielen Versicherungsgesellschaften Sonderrabatte oder vergünstigte Tarife, zum Beispiel in der Kfz-, Hausrat-, Rechtsschutz- oder Gebäudeversicherung.
Ombudsmann
Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine für Verbraucher kostenfreie Schlichtungsstelle der deutschen Versicherungswirtschaft. Wenn Sie Meinungsverschiedenheiten mit Ihrer Versicherungsgesellschaft haben, können Sie sich an den Ombudsmann wenden. Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter www.versicherungsombudsmann.de oder telefonisch unter 01804-224424.
Optionsrente
Kapitallebensversicherung mit der mit der Option, das angesparte Vorsorgekapital entweder bei Fälligkeit in einem Betrag zu entnehmen oder vom Versicherer in eine lebenslange Monatsrente umwandeln zu lassen.