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Versicherungslexikon / M
Alphabetischer Index
Von Anwartschaftsphase bis Zuzahlung. In diesem Versicherungslexikon werden Begriffe und Definitionen aus dem Bereich der Versicherung und des Versicherungswesens übersichtlich und verständlich erklärt. Vermissen Sie einen Begriff, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Mallorca-Police
Zusatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung, wonach auch Schäden versichert sind, die man mit einem Mietwagen verursacht. Kundenfreundliche Kfz-Tarife schließen solche Schäden ein, denn Leihwagen im Ausland sind oft nicht in ausreichender Höhe haftpflichtversichert.
Marderschaden
Schäden an Gummiteilen und Leitungen durch Marderbiss sind im Kfz-Kaskoschutz mitversichert. Einige Kfz-Versicherer übernehmen auch die Folgeschäden, bspw. ein zerstörtes Lenkgetriebe nach Schmierungsverlust durch Marderbiss an der Lenkmanschette.
Materieller Versicherungsbeginn
Der materielle Versicherungsbeginn tritt mit der ersten Beitragszahlung ein. Ab diesem Zeitpunkt besteht Versicherungsschutz und Leistungspflicht des Versicherers bei Eintritt eines Versicherungsfalles.
Mehrleistung
Beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung sollte man sich für einen Mehrleistungstarif entscheiden (auch: Progressionstarif). In diesem Fall zahlt der Versicherer bei hohem Invaliditätsgrad deutlich erhöhte Leistungen. Beispielsweise erhält man bei einer Versicherungssumme von 80.000 Euro und einer Progression von 500 Prozent im Fall von Vollinvalidität 400.000 Euro von seiner Unfallversicherung.
Mitversicherte Personen
Versicherungen wie Privathaftpflicht oder Rechtsschutz gelten in der Regel auch für den Lebenspartner und die im Haushalt lebenden Kinder des Versicherten, auswärts lebende Kinder in Ausbildung sind bis zu bestimmten Altersgrenzen mitversichert. Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht für Ehepartner und Kinder Familienversicherungsschutz ohne Mehrbeitrag. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt unabhängig davon, wer mit dem versicherten Fahrzeug einen Unfall verursacht hat.
Musikinstrumentenversicherung
Mit der Musikinstrumentenversicherung versichern Sie Musikinstrumente und Zubehör gegen Abhandenkommen, Zerstörung, Beschädigung und Diebstahl. Der Versicherungsschutz gilt nur, solange die Instrumente persönlich beaufsichtigt oder in verschlossenen Räumen aufbewahrt werden.