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Versicherungslexikon / L
Alphabetischer Index
Von Anwartschaftsphase bis Zuzahlung. In diesem Versicherungslexikon werden Begriffe und Definitionen aus dem Bereich der Versicherung und des Versicherungswesens übersichtlich und verständlich erklärt. Vermissen Sie einen Begriff, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Landwirtschaftsrechtsschutz
Für Betreiber eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs ist eine Landwirtschafts-Rechtsschutzversicherung empfehlenswert. Die Beiträge berechnen sich meist nach der Größe der bewirtschafteten Fläche in Hektar.
Lebenspartner
Nichteheliche Lebenspartner und Partner in eingetragener Lebensgemeinschaft sind in der Privathaftpflicht, im Rechtsschutz und in der Hausratpolice des Versicherungsnehmers meist ohne Mehrbeitrag mitversichert. Erforderlich ist nur eine Mitteilung an den Versicherer.
Lehrerhaftpflichtversicherung
Als Lehrer haben Sie die Aufsichtspflicht über ihre Schüler, damit verbunden ist ein höhere Haftungsgefahr als in anderen Berufen. Mit einer Lehrerhaftpflichtversicherung können Sie vor diesen Risiken schützen. Achten Sie darauf, dass auch der Verlust von Schulschlüsseln mitversichert ist.
Leibrente
Einen größeren Kapitalbetrag können Sie bei Banken und Versicherern in eine lebenslange monatliche Rente umwandeln. Die Höhe dieser Leibrente richtet sich nach dem Anlagebetrag und der mittleren Lebenserwartung des Antragstellers. Ältere Menschen können bspw. die Auszahlung einer fälligen Lebensversicherung in eine Leibrente umwandeln, um ihre monatlichen Vorsorgeansprüche zu verbessern.
Leitungswasser Hausratversicherung
Im Basisschutz der Hausratversicherung und der Gebäudeversicherung sind nur Leitungswasserschäden bspw. durch Leitungsbruch versichert, außerdem Schäden durch eingetretenes Regenwasser. Viele Anbieter schließen zusätzlich Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten in den Versicherungsschutz ein. Gegen Beitragszuschlag können Sie auch Überschwemmungsschäden mitversichern.
Luftfahrtunfallversicherung
Als Hobbyflieger, Flugschüler, Berufspilot, Bordingenieur oder Mitglied des Kabinenpersonals sollten Sie sich mit einer Luftfahrtunfallversicherung schützen – für Unfälle als aktiver Flieger zahlen einfache private Unfallversicherungen wegen des erhöhten Risikos nicht. Die Luftfahrtunfallversicherung schützt auch Gleitschirmflieger, Fallschirmspringer und Drachenflieger, sie zahlt bei unfallbedingter Invalidität eine monatliche Rente oder eine hohe Sofortleistung.