• Startseite      
  • Bank
    • Tagesgeld
    • Festgeld
    • Girokonto
  • Kredite
    • Versicherung
      • Krankenversicherung
        • Private Krankenversicherung
      • Private Altersvorsorge
        • Riester Rente
        • Rürup Rente
      • Risikolebensversicherung
      • Berufsunfähigkeitsversicherung
      • Rechtsschutzversicherung
      • Hausratversicherung
      • Haftpflichtversicherung
      • Autoversicherung
    • Recht
      • Soziales
        • Steuer
          • Service
            • Infos & Service
            • Formulare
            • Adressen
            • Redaktion
            • Presse
            • Für Webmaster
          • Verbraucher
            • Ratgeber
              • Rechner
                • Blog
                  • Versicherung
                  • Rechtsschutzversicherung
                  • Hausratversicherung
                  • Haftpflichtversicherung
                  • Gebäudeversicherung
                  • Unfallversicherung
                  • Autoversicherung
                  • Gewerbeversicherung
                  • Rund um Versicherung
                  • Die "Schwarze Liste"
                  • Versicherungslexikon
                  • Finanz-Newsletter
                   
                  Name:
                  E-Mail:

                  Suchen & Finden
                  arbeitsgemeinschaft-finanzen.de gehört zu den 6000 wichtigsten deutschen Internet-Adressen

                  Sie sind hier: Startseite » Versicherungslexikon

                  Versicherungslexikon / K

                  • A
                  • B
                  • D
                  • E
                  • F
                  • G
                  • H
                  • I
                  • J
                  • K
                  • L
                  • M
                  • N
                  • O
                  • P
                  • R
                  • S
                  • T
                  • U
                  • V
                  • W
                  • Z

                  Lexikon Alphabetischer Index
                  Von Anwartschaftsphase bis Zuzahlung. In diesem Versicherungslexikon werden Begriffe und Definitionen aus dem Bereich der Versicherung und des Versicherungswesens übersichtlich und verständlich erklärt. Vermissen Sie einen Begriff, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.


                  Kapitalbildende Lebensversicherung

                  Die Kapitallebensversicherung ist ein Kombi-Produkt aus Sparanlage und Lebensversicherung. Der überwiegende Teil der Beiträge wird angespart und bei Fälligkeit in einer Summe an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Für die Sparbeiträge gewährt der Versicherer eine garantierte Verzinsung, bei guter Wirtschaftslage werden zusätzlich Überschussbeteiligungen gutgeschrieben. Der kleinere Teil der Beiträge wird für den Risikoschutz verwendet – wenn der Versicherte während der Vertragslaufzeit stirbt, erhält die im Versicherungsvertrag begünstigte Person (z.B. Ehegatte, Kind, Geschäftspartner) eine hohe Sofortzahlung.

                   

                  Karenzzeit

                  Karenzzeit ist die Wartezeit, bis nach Eintritt eines Versicherungsfalls Leistungen erbracht werden. Eine Karenzzeit ist beispielsweise in der Krankentagegeldversicherung üblich – der Versicherer beginnt nach Ablauf einer Karenzzeit von wahlweise einer, zwei oder mehreren Wochen mit der Zahlung des vereinbarten Tagegeldes.

                   

                  Kfz-Schutzbrief

                  Der Kfz-Schutzbrief schützt Sie als Auto- oder Motorradfahrer bei Pannen, Unfällen oder Diebstahl im Inland wie im Ausland. Der Schutzbriefpartner organisiert Pannenhilfe und Ersatzteilversand und zahlt die Bergungs-, Abschlepp- und Rücktransportkosten. Innerhalb der vertraglichen Höchstbeträge bezahlt er im Schadenfall auch Hotelunterkunft, Mietwagen und Rückreisekosten der Fahrzeuginsassen. Im Notfall helfen die 24-Stunden-Hotlines der Schutzbriefanbieter sofort.

                   

                  Kfz-Versicherung

                  Die Haftpflichtversicherung für Auto oder Motorrad springt ein, wenn Sie als Verkehrsteilnehmer Andere schädigen. Teil- und Vollkaskoschutz sind freiwillig. Die Teilkasko zahlt Schäden am eigenen Fahrzeug durch Brand, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung, mitversichert sind auch Marderschäden und Wildunfälle. Die Vollkaskoversicherung schließt die Leistungen der Teilkasko ein, zusätzlich zahlt sie auch Schäden am eigenen Kraftfahrzeug, die man als Fahrer selbst verursacht.

                   

                  Kinderinvaliditätsversicherung

                  Kinder haben noch keinerlei gesetzliche Absicherung, wenn sie durch eine Erkrankung oder einen Unfall invalide werden und später nicht für sich selbst sorgen können. Die Kinderinvaliditätsversicherung zahlt in diesem Fall eine lebenslange Monatsrente. Der volle Invaliditätsschutz ist umfassender als der einer Kinder-Unfallversicherung – bei Beeinträchtigung durch Krankheiten wie Krebs, Allergien, Asthma oder Diabetes leistet eine Unfallversicherung nicht.

                   

                  Kinderunfallversicherung

                  Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Kinder nur bei Unfällen in Schule, Kindergarten bzw. auf den Hin- und Rückweg. Rund 90 Prozent aller Kinderunfälle passieren aber in der Freizeit. Eine Kinder-Unfallversicherung zahlt Kindern bei unfallbedingter Invalidität die vereinbarte lebenslange Monatsrente.

                   

                  Kosmetische Operationen

                  Kosmetische Operationen sind eine Leistungsart aus der Unfallversicherung. Wird der Körper der versicherten Person durch einen Unfall derart entstellt, dass sich diese zu einer kosmetischen Operation entschliesst, so werden die Behandlungskosten inklusive der Nebenkosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erstattet. Die Behandlung muss bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen.

                   

                  Krankenhaustagegeld

                  Wenn Sie ein privates Krankenhaustagegeld versichern, bekommen Sie für jeden Tag, den Sie in einer Klinik verbringen müssen, das vereinbarte Tagegeld. Davon können Sie bspw. privat zu übernehmende Zuzahlungen, Telefon und Fernseher im Krankenzimmer oder gute Betreuung der Kinder zuhause bezahlen.

                   

                  Krankentagegeld

                  Bei längerer Krankheit drohen oft empfindliche Gehaltseinbußen – das gilt besonders für Selbstständige, aber auch für gut verdienende Arbeitnehmer. Falls Ihr Einkommen wegfällt, wenn Sie arbeitsunfähig erkranken, versichern Sie am besten ein privates Krankentagegeld. Der Tagessatz lässt sich frei vereinbaren, der Versicherer leistet nach Ablauf einer Karenzzeit von wahlweise einer, zwei oder mehreren Wochen.

                   

                  Kurkostenbeihilfe

                  Die Kurkostenbeihilfe ist eine Leistungsart aus der Unfallversicherung. Diese leistet folgendes: Wenn Sie unfallbedingt innerhalb von drei Jahren nach einem Unfallereignis eine Kur belegen, sind die Mehrkosten, die die gesetzliche Unfallversicherung nicht übernimmt, versichert. Teilweise gibt es Angebote, die die versicherte Summe unabhängig von den tatsächlichen Kosten auszahlen. Die Kurkostenbeihilfe ist in der Regel beitragsfrei mitversichert, wird nicht von allen Versicherungen angeboten.

                   

                  Twittern

                  Kommentare zu Versicherungslexikon

                  Kommentar hinzufügen




                  Aktuell wird auch gelesen:
                  Wer wird in der Unfallversicherung nicht versichert?
                  Versicherungslexikon
                  Was zahlt die Tierhaftpflichtversicherung?
                  Was kostet eine Unfallversicherung?
                  Deckungsrückstellung - Versicherungslexikon
                  Zahlungsweise - Versicherungslexikon
                  Lohnt sich eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr?

                  zum Seitenanfang

                  © 2004 - 2012 Arbeitsgemeinschaft Finanzen | Impressum | AGB | Datenschutz