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Versicherungslexikon / J
Alphabetischer Index
Von Anwartschaftsphase bis Zuzahlung. In diesem Versicherungslexikon werden Begriffe und Definitionen aus dem Bereich der Versicherung und des Versicherungswesens übersichtlich und verständlich erklärt. Vermissen Sie einen Begriff, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Jagdhaftpflichtversicherung
Die Jagdhaftpflicht deckt die Risiken des Jägers aus dem erlaubten Gebrauch von Jagdwaffen ab, z.B. Schussverletzungen bei Jagdfreunden oder auch Unbeteiligten. Wer in Deutschland einen Jagdschein beantragt oder verlängert, muss eine Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen. Empfehlenswert ist eine Versicherungssumme von 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden.
Jahresarbeitsentgeltgrenze
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch: Versicherungspflichtgrenze) bezeichnet das jährliche Bruttogehalt eines Arbeitnehmers, bis zu dem Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Wer drei Jahre lang über dieser Grenze verdient, kann sich auch als Arbeitnehmer privat krankenversichern. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird von der Bundesregierung jährlich neu festgelegt.