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                  Lexikon Alphabetischer Index
                  Von Anwartschaftsphase bis Zuzahlung. In diesem Versicherungslexikon werden Begriffe und Definitionen aus dem Bereich der Versicherung und des Versicherungswesens übersichtlich und verständlich erklärt. Vermissen Sie einen Begriff, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.


                  Impfungen

                  Standardimpfungen bspw. gegen Tetanus, Kinderlähmung und Diphterie werden von allen gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Spezielle Reiseimpfungen etwa gegen Gelbfieber, Hepatitis A und B, Meningokokken oder Typhus gehören nicht zum gesetzlichen Leistungskatalog, werden aber mittlerweile von vielen Krankenkassen übernommen. Auch die privaten Krankenversicherer erstatten je nach gewähltem Tarif die für Auslandsreisen erforderlichen Impfungen.

                   

                  Individualversicherung

                  Gegenbegriff zur Sozialversicherung. Sozialversicherungen sind die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung. Zu den Individualversicherungen zählen private Policen wie Berufsunfähigkeitschutz, Riesterrente, Kfz-Versicherung, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. Anders als in der Sozialversicherung können Sie bei Individualversicherungen Höhe und Umfang des Versicherungsschutzes an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen.

                   

                  Invalidität

                  Dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit, Leistungsvoraussetzung der Unfall- und der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent. In der Unfallversicherung wird meist eine mit zunehmendem Invaliditätsgrad steigende Versicherungssumme vereinbart.

                   

                  Inventarversicherung

                  Mit einer Inventarversicherung schützen Sie die Ausstattung von Betrieb, Büro oder Praxis gegen Schäden durch Brand, Unwetter, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl. Auf Wunsch lassen sich auch Elementarschäden durch Überschwemmung, Erdbeben und andere Naturkatastrophen in die Inventarversicherung aufnehmen. Im Schadenfall ersetzt werden Maschinen, Büroausstattung, Rohstoffe, Waren und anderes Geschäftsinventar.

                   

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