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Versicherungslexikon / G
Alphabetischer Index
Von Anwartschaftsphase bis Zuzahlung. In diesem Versicherungslexikon werden Begriffe und Definitionen aus dem Bereich der Versicherung und des Versicherungswesens übersichtlich und verständlich erklärt. Vermissen Sie einen Begriff, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Garantiezins
Versicherungsunternehmen verzinsen den Sparanteil (nicht den Risikoanteil) von privaten Renten- und Kapitallebensversicherungen mindestens zum Garantiezins. Dieser Zinssatz wird in regelmäßigen Abständen an die allgemeine Zinsentwicklung angepasst. Für Versicherungsverträge findet jeweils der Garantiezins Verwendung, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig war. Dieser Zins gilt dann für die gesamte Laufzeit. Beispiel: Eine Lebensversicherung mit Abschluss in 1996 hat einen Garantiezins von 4 Prozent, ein in 2010 abgeschlossener Vertrag hat dagegen nur einen garantierten Zins von 2,25 Prozent. Seit 2012 beträgt der Garantiezins 1,75 Prozent.
Gefälligkeitsschaden
Begriff aus der privaten Haftpflichtversicherung. Ein Gefälligkeitsschaden liegt bspw. vor, wenn man einem Bekannten beim Umzug hilft und dabei dessen Eigentum beschädigt. In kundenfreundlichen Haftpflicht-Tarifen sind Gefälligkeitsschäden ausdrücklich mitversichert.
Gefahrengruppen
Die Gefahrengruppen sind ein Begriff aus der Unfallversicherung. Die Beiträge zur Unfallversicherung werden unter anderem durch die Gefahrengruppe berechnet. In die Gefahrengruppe A werden alle Personen eingestuft, die einen kaufmännischen oder verwaltenden Beruf im Innen- oder Aussendienst ausführen. Hier ist das Unfallrisiko und dementsprechend der Beitrag geringer als in der Gefahrengruppe B. Hier werden alle Personen eingestuft, die körperlichen und handwerklichen Tätigkeiten nachgehen (wenn auch nur gelegentlich tätig), bei denen also das Unfallrisiko dementsprechend höher ist.
Gefahrerhöhung
Wenn die Schadenswahrscheinlichkeit steigt, müssen Sie den Versicherer informieren, sonst riskieren Sie den Versicherungsschutz. Beispiel: Sie errichten ein Baugerüst an Ihrem Haus oder verreisen für mehrere Monate, dadurch steigt die Einbruchgefahr und das Risiko von Hausratschäden. Wenn Sie diese Gefahrerhöhung nicht melden, kann der Versicherer im Schadenfall die Leistung verweigern und den Vertrag rückwirkend kündigen.
Genesungsgeld
Das Genesungsgeld ist eine Leistungsart aus der Unfallversicherung. Genesungsgeld wird üblicherweise in der gleichen Höhe und für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld geleistet; jedoch ist die Leistung meistens auf eine Dauer von max. 100 Tagen begrenzt und wird oft abgestuft nach Tagen gezahlt. Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht erst mit Entlassung aus dem Krankenhaus.
Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
Als Hausbesitzer tragen Sie das Haftungsrisiko, wenn Ihr Heizöltank undicht wird und das austretende Öl Böden und Gewässer verseucht. Im Ernstfall sind oft sind aufwendige Entsorgungsmaßnahmen nötig, für die Kosten kommen Sie als Besitzer auf. Gegen dieses Risiko können Sie sich mit einer Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung schützen.
Glasversicherung
Die Glasversicherung zahlt bei Glasschäden an Fenstern, Türen, Wintergärten, Duschkabinen, Kochflächen aus Glaskeramik, Spiegeln und Möbelverglasungen. Eine Glasversicherung können Sie zusammen mit dem Hausratschutz oder der Wohngebäudeversicherung abschließen, der Mehrbeitrag richtet sich nach der versicherten Wohn- oder Glasfläche.
Gliedertaxe
Das Gliedertaxe ist eine Begriff aus der Unfallversicherung. Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach dem Invaliditätsgrad. Dieser wird nach der Gliedertaxe bestimmt. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit von Sinnesorganen oder Körperteilen gelten sogenannte Invaliditätsgrade.
Grobe Fahrlässigkeit
Grob fahrlässig handelt, wer eine wichtige Vorsichtspflicht verletzt, deren Beachtung sich jedem verständigen Menschen in der gleichen Lage aufdrängt. Wird durch grobe Fahrlässigkeit ein Schaden herbeigeführt, so kann die Versicherungsleistung reduziert oder verweigert werden.
Grüne Karte
Die Grüne Karte ist eine internationale Versicherungskarte speziell für den Kraftverkehr. Mit der Grünen Karte kann der Fahrer eines Kraftfahrzeuges die Haftpflichtversicherung des Landes, in dem er sich befindet, in Anspruch nehmen. Die Grüne Karte enthält Daten über das Fahrzeug, den Besitzer und dessen Versicherung.
Gruppenversicherung
In einer Gruppenversicherung kann man mehrere Personen preisgünstig versichern, wegen der geringeren Verwaltungskosten geben die Versicherer Rabatte. Gruppentarife gibt es bspw. in der Unfall-, Kranken- und Privathaftpflichtversicherung. Gruppenversicherungen werden häufig von Unternehmen für die Mitarbeiter oder von Vereinen und Berufsverbänden für ihre Mitglieder abgeschlossen.
Kommentare zu Versicherungslexikon
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