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Versicherungslexikon / F
Alphabetischer Index
Von Anwartschaftsphase bis Zuzahlung. In diesem Versicherungslexikon werden Begriffe und Definitionen aus dem Bereich der Versicherung und des Versicherungswesens übersichtlich und verständlich erklärt. Vermissen Sie einen Begriff, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Familienunfallversicherung
Unfallversicherung für die ganze Familie in einem Vertrag. Familienunfallversicherungen sind deutlich preisgünstiger als Einzelverträge für alle Familienmitglieder, denn die Versicherer gewähren Rabatte, wenn zwei oder mehr Personen unfallversichert werden.
Familienversicherung
Bei den gesetzlichen Krankenversicherern sind Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen kostenfrei mitversichert, in der privaten Krankenversicherung müssen Sie jedes Familienmitglied einzeln versichern. Familien mit Kindern sind meist in der gesetzlichen Krankenversicherung im Vorteil, gut verdienende Singles sparen oft in der Privaten.
Festzuschuss
Wenn man Zahnersatz braucht, zahlen die gesetzlichen Kassen nur Festzuschüsse von rund 50 Prozent der Kosten für die billigste Lösung. Wer im Ernstfall erstklassigen Zahnersatz will, sollte als Kassenpatient eine private Zahnzusatzversicherung abschließen. Je nach Tarif zahlt die Zahnzusatzversicherung hohe Zuschüsse zu keramischen Verblendungen, Implantaten, Inlays und Kieferorthopädie.
Feuerversicherung
Mit einer Feuerversicherung schützen Sie sich als Immobilienbesitzer oder Mieter vor teuren Brandschäden. Die Feuerversicherung ist in der Hausrat- und der Wohngebäudeversicherung eingeschlossen. Vor allem als Hauseigentümer brauchen Sie eine Feuerversicherung – ohne Versicherungsschutz tragen Sie im Brandfall den gesamten Schaden allein.
Fondsgebundene Lebensversicherung
Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen investieren einen Teil der Kundengelder in Investmentfonds. Daraus ergeben sich größere Renditechancen, aber auch ein höheres Risiko. Mit zunehmendem Lebensalter sollte man das angesparte Kapital zunehmend in sichere Fonds mit hohem Anteil festverzinslicher Wertpapiere umschichten.
Forderungsausfall
Zusatzklausel in der privaten Haftpflichtversicherung. Wenn Forderungsausfall mitversichert ist, entschädigt Sie Ihr eigener Haftpflichtversicherer, wenn Sie von Jemand geschädigt werden, der für die finanziellen Folgen nicht aufkommen kann. Je nach Tarif ist die Forderungsausfall-Deckung beitragsfrei eingeschlossen oder gegen Beitragszuschlag versicherbar.
Formeller Versicherungsbeginn
Der formelle Versicherungsbeginn ist der Beginn des Versicherungvertrages mit der Annahme des Antrages durch den Versicherer. Die Annahme erfolgt durch die Zusendung der Police oder mit der schriftlichen Annahmeerklärung gegenüber dem Antragsteller. Das Fremdkapital setzt sich aus Darlehen zusammen, die von Banken zur Verfügung gestellt werden