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                  Lexikon Alphabetischer Index
                  Von Anwartschaftsphase bis Zuzahlung. In diesem Versicherungslexikon werden Begriffe und Definitionen aus dem Bereich der Versicherung und des Versicherungswesens übersichtlich und verständlich erklärt. Vermissen Sie einen Begriff, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.


                  Einbettzimmer

                  Die Regelunterbringung in der Klinik erfolgt oft im Mehrbettzimmer – der Aufenthalt im Einbettzimmer ist eine Extraleistung, die ausschließlich von der privaten Krankenversicherung und nur bei entsprechendem Tarif bezahlt wird. Als Kassenpatient können Sie den Anspruch auf ein Einzelzimmer in der Klinik mit einem privaten Zusatzschutz absichern (stationäre Krankenzusatzversicherung).

                   

                  Einmalbetrag

                  Wenn Sie bei Erreichen des Rentenalters zu wenig Rentenansprüche haben, können Sie sich gegen Zahlung eines Einmalbeitrags eine Privatrente sichern. Die Höhe der Privatrente gegen Einmalbetrag ist garantiert, die Auszahlung beginnt sofort oder zum von Ihnen gewünschten Zeitpunkt. In der Privatrente gegen Einmalbetrag können Sie auch eine Hinterbliebenenversorgung vereinbaren (Rentengarantie).

                   

                  Eintrittsalter

                  Wenn man Risiken versichert, die mit zunehmendem Alter steigen, berechnen sich die Beiträge auch nach dem Eintrittsalter. Lebens-, Renten- oder Berufsunfähigkeitsversicherer bieten die gleiche Leistung umso günstiger, je jünger man bei Vertragsabschluss ist. Der günstige Einstiegsbeitrag bleibt in der Regel über die gesamte Laufzeit erhalten.

                   

                  Erstbeitrag

                  Nach Abschluss eines Versicherungsvertrags müssen Sie die erste Prämie pünktlich zahlen. Wenn ein Versicherungsfall eintritt und der Erstbeitrag noch nicht überwiesen wurde, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. Zahlt man den Erstbeitrag nicht innerhalb der Fälligkeitsfrist, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, das Versicherungsverhältnis gilt dann ab Beginn als aufgelöst.

                   

                  Erwerbsunfähigkeitsversicherung

                  Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt die vereinbarte Monatsrente, wenn man aus gesundheitlichen Gründen keinerlei Arbeit mehr ausüben kann. Im Unterschied dazu leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung schon, wenn man nicht mehr in der Lage ist, im gegenwärtigen Beruf zu arbeiten. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann den Versicherten stärker als die Berufsunfähigkeitsversicherung auf Jobs zu verweisen, in denen er trotz seiner Einschränkungen theoretisch noch arbeiten könnte.

                   

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