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                  Lexikon Alphabetischer Index
                  Von Anwartschaftsphase bis Zuzahlung. In diesem Versicherungslexikon werden Begriffe und Definitionen aus dem Bereich der Versicherung und des Versicherungswesens übersichtlich und verständlich erklärt. Vermissen Sie einen Begriff, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.


                  Deckungsrückstellung

                  Eine Deckungsrückstellung ist der nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelte Kapitalwert der bestehenden Verpflichtungen zur Zahlung von Versicherungsleistungen.

                   

                  Deckungssumme

                  Deckungssumme ist die maximale Entschädigungsleistung einer Versicherung. Schäden, die über die vertragliche Deckungssumme hinausgehen, erstattet der Versicherer nicht. Vereinbaren Sie vor allem in der Privathaftpflicht und der Kfz-Haftpflicht möglichst hohe Deckungssummen, um sich vor hohen Schadenersatzforderungen etwa bei Personenschäden zu schützen.

                   

                  Demografie

                  In Deutschland leben immer weniger jüngere und immer mehr ältere Menschen. Die gesetzliche Rente bleibt auf Dauer nur finanzierbar, wenn die Renten weiter sinken. Wer im Ruhestand finanziell versorgt sein will, sollte frühzeitig privat vorsorgen – zum Beispiel mit einer Kapitallebensversicherung oder einer staatlich geförderten Privatrente nach dem Riester- oder Rürupmodell.

                   

                  Disziplinarrechtsschutz

                  Baustein der Rechtsschutzversicherung. Wer als Beamter gegen Dienstpflichten verstößt, kann disziplinarrechtlich belangt werden und braucht einen Fachanwalt. Beamte sollten deshalb darauf achten, dass Disziplinarverfahren in ihrem Rechtsschutz mitversichert sind.

                   

                  Dynamik

                  Jährliche Anpassung der Leistungen und Beiträge einer Versicherung an die steigenden Lebenshaltungskosten. Häufig vereinbart in der Unfall-, Lebens-, Berufsunfähigkeits- und privaten Rentenversicherung. Die Dynamik wird nach einem festen Prozentsatz jährlich (z.B. 3 %) berechnet oder ist an andere Größen wie bspw. den Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt. Für bestehende Versicherungsverträge können Sie oft auch nachträglich eine Dynamik vereinbaren.

                   

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