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Versicherungslexikon / B
Alphabetischer Index
Von Anwartschaftsphase bis Zuzahlung. In diesem Versicherungslexikon werden Begriffe und Definitionen aus dem Bereich der Versicherung und des Versicherungswesens übersichtlich und verständlich erklärt. Vermissen Sie einen Begriff, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Bafin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die BaFin mit Sitz in Bonn und Frankfurt beaufsichtigt und kontrolliert Versicherungen, Banken und Wertpapierhandel in Deutschland. Dadurch sollen Stabilität und Funktionsfähigkeit des Finanzsystems sichergestellt werden.
Bagatellschäden
Um eine teure Herabstufung in der Schadenfreiheitsklasse zu vermeiden, kann es sich in der Kfz-Haftpflichtversicherung lohnen, kleinere Schäden bis rund 1.500 Euro aus der eigenen Tasche zu bezahlen. Auf Wunsch rechnet der Kfz-Versicherer aus, ob es günstiger ist, einen einzelnen Haftpflichtschaden selbst zu zahlen oder den Versicherungsschutz in Anspruch zu nehmen.
Bauherren-Haftpflichtversicherung
Als Bauherr haften Sie persönlich für alle Gefährdungen, die von Ihrer Baustelle ausgehen – auch wenn der Bau vom Architekten überwacht und von Handwerksfirmen ausgeführt wird. Beispiele: Ein spielendes Kind verunglückt auf der schlecht gesicherten Baustelle, ein Gerüst wird vom Sturm umgeweht und stürzt auf geparkte Autos. In solchen Fällen zahlt die Bauherren-Haftpflichtversicherung. Kleinere Bauvorhaben wie Garagen, Anbauten, Wintergärten usw. sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert.
Bauleistungsversicherung
Die Bauleistungsversicherung ersetzt Schäden am Rohbau durch Hochwasser, Sturm, Vandalismus, Konstruktionsfehler, Fahrlässigkeit usw. Die Bauleistungsversicherung wird in der Regel zusammen mit der Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Nicht in der Bauleistungsversicherung eingeschlossen ist das Brandrisiko, das sich aber mit einer Feuerrohbauversicherung absichern lässt.
Bausparen
Mit Bausparen können Sie eine Immobilie finanzieren. Sie zahlen mehrere Jahre lang regelmäßig in einen Bausparvertrag ein. Bei „Zuteilungsreife“ bekommen Sie ein besonders zinsgünstiges Darlehen von der Bausparkasse, der Staat fördert zusätzlich durch Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie. Je früher man mit dem Bausparen beginnt, desto leichter lässt sich das eigene Haus später realisieren.
Beamtentarif
Als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst gehören Sie zu einer Personengruppe mit besonders geringem Schadenrisiko, deshalb bekommen Sie bei vielen Versicherern Rabatte oder günstige Sondertarife, zum Beispiel in der Kraftfahrzeug-, Hausrat-, Rechtsschutz- und in der Gebäudeversicherung.
Begünstigte
Begünstigter ist diejenige Person, die Anspruch auf die Leistung einer Versicherungspolice hat. Begünstigter ist nicht notwendigerweise der Versicherungsnehmer selbst. In der Lebensversicherung kann man z.B. den Ehepartner als Begünstigten einsetzen, Eltern können für ihre Kinder eine Invaliditätsversicherung abschließen.
Beitragsrückgewähr
Private Rentenversicherung: Verstirbt der Versicherte vor Rentenbeginn, wird das bisher von ihm angesparte Kapital an den Bezugsberechtigten ausgezahlt, sofern im Versicherungsvertrag eine solche Beitragsrückgewähr vereinbart ist. Krankenversicherung: Private wie auch gesetzliche Krankenversicherer bieten Tarife mit Beitragsrückgewähr an. Als Kunde erhält man dann für jedes Kalenderjahr eine Prämie, in dem man keine medizinischen Leistungen in Anspruch nimmt.
Bergungskosten
Bergungskosten sind eine Leistungsart der privaten Unfallversicherung. Der Versicherer erstattet auch Aufwendungen für Such- und Bergungsaktionen von Unfallverletzten und den Transport ins Krankenhaus. Bergungskosten bis zu bestimmten Höchstbeträgen sind in der Unfallversicherung mitversichert.
Berufshaftpflichtversicherung
Als Architekt, Arzt, Rechtsanwalt, Steuerberater, beratender Ingenieur und in anderen freien Berufen können Ihre Kunden Sie für Fehler haftbar machen. Mit einer Berufshaftpflichtversicherung sichern Sie berufliche Haftungsrisiken wirkungsvoll ab.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können – ab einem Invaliditätsgrad von in der Regel 50 Prozent bekommen Sie die im Vertrag vereinbarte Monatsrente. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung schließen Sie im Ernstfall die Versorgungslücke zwischen Ihrem Finanzbedarf und der geringen gesetzlichen Versorgung. Junge Leute bekommen den privaten Berufsunfähigkeitsschutz besonders günstig.
Bestimmungswidriger Wasseraustritt
In der Hausrat- und in der Gebäudeversicherung ist bestimmungswidriger Wasseraustritt mitversichert. Der Austritt von Wasser ist dann bestimmungswidrig, wenn die Flüssigkeit wie im Fall eines undichten Heizkörpers nicht an den dafür vorgesehenen Stellen austritt oder bspw. wie bei der übergelaufenen Badewanne keine bestimmungsgemäße Verwendung vorliegt.
Betriebliche Altersvorsorge
Mit der betrieblichen Altersvorsorge können Sie zusätzlich zur gesetzlichen Rente für den Ruhestand vorsorgen. Auf Ihren Wunsch behält der Arbeitgeber einen kleinen Teil Ihres Einkommens ein und zahlt das Geld bspw. in eine Lebens- oder Rentenversicherung ein, die er auf Ihren Namen abschließt. Der Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge mindert Ihr Bruttogehalt, so sparen Sie Steuern und Sozialabgaben. Bei einem Arbeitgeberwechsel können Sie die betriebliche Altersvorsorge problemlos weiterführen.