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Versicherungslexikon / A
Alphabetischer Index
Von Anwartschaftsphase bis Zuzahlung. In diesem Versicherungslexikon werden Begriffe und Definitionen aus dem Bereich der Versicherung und des Versicherungswesens übersichtlich und verständlich erklärt. Vermissen Sie einen Begriff, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Ablaufleistung
Ablaufleistung ist die Summe, die der Bezugsberechtigte bei Fälligkeit einer Kapitallebensversicherung erhält. Die Ablaufleistung setzt sich zusammen aus der schon bei Vertragsabschluss zugesagten Garantieleistung und der Überschussbeteiligung, die der Versicherer gutschreiben kann, wenn er erfolgreich mit dem Geld seiner Kunden wirtschaftet.
Anwartschaftsphase
In der Anwartschaftsphase besteht bereits Versicherungsschutz, der Versicherer erbringt aber noch keine Leistungen. Beispiel: Während der Anwartschaftsphase einer privaten Rentenversicherung zahlen Sie regelmäßig Beiträge ein, ab Beginn der Leistungsphase mit 65 Jahren erhalten Sie dann die vereinbarte Monatsrente.
Anzeigepflichtverletzung
Beim Abschluss einer Versicherung müssen Sie den Versicherer über alle Gefahren informieren, die für das Schadenrisiko von Bedeutung sind, sonst ist der Versicherer nicht an den Vertrag gebunden und Sie gehen im Schadenfall leer aus. Beispiel: Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitspolice verschweigen Sie im Antragsformular, dass Sie bereits einen Bandscheibenvorfall erlitten haben. Wenn Sie später wegen einem Rückenleiden berufsunfähig werden, kann der Versicherer die Leistung verweigern.
Aquarium
Schäden durch Wasser, das aus einem Aquarium austritt, sind in vielen Hausratversicherungen nicht mitversichert. Als Aquarienbesitzer sollten Sie darauf achten, dass Ihr Hausratschutz auch solche Schäden umfasst – die Mitversicherung ist meist gegen geringen Mehrbeitrag möglich. In besonders kundenfreundlichen Tarifen ist das Aquarium bereits beitragsfrei eingeschlossen.
Arztanordnungsklausel
Ist in Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Arztanordnungsklausel vereinbart, müssen Sie bei Berufsunfähigkeit zumutbare Anordnungen von Ärzten befolgen, wenn die angeordneten Behandlungen voraussichtlich zur Genesung beitragen, sonst kann der Versicherer die Leistung verweigern. Kundenfreundliche Versicherer verzichten auf eine Arztanordnungsklausel – in diesem Fall können Sie selbst entscheiden, welche Behandlungen sie wünschen und welche nicht, ohne den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu verlieren.
AUB
Abkürzung für die Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen. Sie sind ein integrierter Bestandteil des Versicherungsvertrages zur Unfallversicherung.
Außenversicherung
Die Außenversicherung als Teil der Hausratversicherung schützt Hausratsgegenstände auch dann, wenn man sie vorübergehend außerhalb der eigenen Wohnung aufbewahrt. Im privaten Hausratschutz mitversichert gegen Brand, Raub und Unwetterschäden ist also auch der Anzug in der Reinigung, das Fernsehgerät in Reparatur oder das Urlaubsgepäck während der Reise. Für Außenversicherungsschäden gelten in der Hausratversicherung meist Entschädigungsgrenzen, z.B. 10 Prozent der Versicherungssumme.
Autoschutzbrief
Der Autoschutzbrief leistet Hilfe, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug eine Panne oder einen Unfall haben oder wenn das Fahrzeug gestohlen wird – der Versicherungsschutz gilt im Inland genauso wie im Ausland. Der Schutzbriefpartner organisiert Pannenhilfe und Ersatzteilversand und zahlt die Bergungs-, Abschlepp- und Rücktransportkosten. Innerhalb der vertraglichen Höchstbeträge bezahlt er im Schadenfall auch Hotelunterkunft, Mietwagen und Rückreisekosten der Fahrzeuginsassen. In Notfällen helfen die 24-Stunden-Hotlines der Schutzbriefanbieter sofort.
Autoversicherung
Kfz-Haftpflichtschutz müssen Sie als Autofahrer abschließen – die Haftpflichtpolice übernimmt Schäden, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern schuldhaft zufügen. Teil- und Vollkaskoschutz sind dagegen freiwillig. Die Teilkasko zahlt Schäden am eigenen Wagen durch Brand, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung, mitversichert sind auch Marderschäden und Wildunfälle. Die Vollkaskoversicherung schließt die Leistungen der Teilkasko ein, zusätzlich zahlt sie auch Schäden am eigenen Fahrzeug, die man als Fahrer selbst verursacht.
AVB
Abkürzung für die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Sie sind ein integrierter Bestandteil des Versicherungsvertrages.
Kommentare zu Versicherungslexikon
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