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                  Sie sind hier: Startseite » Versicherungen » Versicherungsverträge ohne Gesundheitsprüfung

                  Die Gesundheitsprüfung - ein wesentlicher Bestandteil privater Personenversicherungen

                  Von Jennifer Gregorian

                  Die Anbieter privater Personenversicherungen verbindet die Vorliebe für junge, gesunde Kunden. Lässt der Gesundheitszustand zu wünschen übrig, ist es schwer, einen kundenfreundlichen preiswerten Versicherungsvertrag zu erhalten und Verträge ohne Gesundheitsprüfung haben natürlich ihren Haken.

                  Ganz gleich ob es sich um Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-, Lebens-, Pflege- oder Krankenversicherungen handelt, die Gesundheitsprüfung spielt stets eine zentrale Rolle. Versicherungsnehmer müssen vor Vertragsbeginn ihre gesundheitliche Verfassung einschließlich aller Vorerkrankungen offen legen. Der Gesundheitszustand ist neben anderen Aspekten für die Kosten und Konditionen der Police ausschlaggebend. Bereits eine vormals durchgeführte Psychotherapie hat äußerst negative Folgen.

                  Einst durften Versicherer Kunden ablehnen, deren gesundheitlicher Zustand ihnen missfiel. Seit dem Erlass des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zum 18. August 2006 ist diese Praxis verboten. Doch mit verschlechtertem Gesundheitszustand steigen auch die Prämien. Chronisch Kranke sowie Behinderte können sich die immensen Kosten folglich kaum leisten.

                  Versicherungen ohne Gesundheitsfragen

                  Da viele Versicherungsnehmer durch diese Praxis benachteiligt sind, hat sich eine Marktlücke entwickelt. Diese wird nun von Versicherern gefüllt, die bei ihren Verträgen auf die Gesundheitsfragen verzichten. Die optimale Lösung, könnte man meinen. Doch diese Anbieter lassen sich das erhöhte Risiko selbstverständlich ordentlich bezahlen. Folglich sind Verträge ohne Gesundheitsfragen nicht wirklich von Vorteil. Außerdem sind die Vertragsmodalitäten zumeist sehr restriktiv und alles andere als kundenfreundlich.

                  Anonyme Risikoanfrage anstatt Krankheiten verschweigen

                  An dieser Stelle liegt es nahe, Krankheiten zu verschweigen. Doch das geht nach hinten los: Wurde eine Erkrankung nicht ordnungsgemäß angegeben, kann die Versicherung ihre Leistung vorenthalten und sogar von dem Vertrag zurücktreten.

                  Stattdessen sollte man in solch einem Fall mehrere Angebote einholen und auswerten.

                  Aber Vorsicht! Der Angebotsvergleich sollte nur in Form einer anonymen Risikoanfrage vorgenommen werden. Andernfalls werden die persönlichen Daten gespeichert und sind für zahlreiche Privatversicherer einsehbar.

                  Das heißt: Kunden, denen ein Versicherer ein nachteiliges Angebot ausgestellt hat, werden niemals ein annehmbareres erhalten.

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