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                  Sie sind hier: Startseite » Versicherungen » Versicherungsvergleich mittels anonymer Risikoanfrage

                  Vergleich privater Personenversicherungen mittels anonymer Risikoanfrage

                  Von Jennifer Gregorian

                  Die Aussichten Kranker und Behinderter auf kundenfreundliche Personenversicherungen stehen schlecht. Bei der Gesundheitsprüfung Krankheiten zu verschweigen ist der falsche Weg und beim Versicherungsvergleich ist Vorsicht geboten ...

                  Personen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen zählen bei privaten Personenversicherern zu den unbeliebten Kunden. Vormals konnten Versicherer sie ablehnen. Dies ist seit dem Erlass des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 8. August 2006 nicht mehr gestattet.

                  Doch ganz gleich ob es sich um die Berufsunfähigkeits-, Lebens- oder Krankenversicherung handelt, die Betreffenden haben schlechte Karten: Sie erhalten nur sehr teure, nachteilige Verträge. Viele verzichten auf die Absicherung oder können sich die Prämien nicht leisten.

                  Die Gesundheitsprüfung

                  Bei fast allen Individualversicherungen müssen Versicherungskunden ihre gesundheitliche Verfassung inklusive aller früheren Erkrankungen und Maßnahmen offen legen. Neben anderen Faktoren ist die Gesundheitsprüfung für die Kosten entscheidend: Je gesünder die Versicherungsnehmer, desto niedriger ist die Prämie und vorteilhafter die Vertragskonditionen.

                  Krankheiten zu verschweigen geht nach hinten los: Tritt ein Versicherungsfall aufgrund einer vorenthaltenen Krankheit ein, können die Versicherer ihre Leistungen zurückbehalten und sogar den Vertrag kündigen.

                  Uniwagnis

                  Beim Vergleich mehrerer Tarife ist Vorsicht geboten: Privatversicherer speichern die Daten u. a. in dem Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS), auch Wagnisauskunft oder Uniwagnis. Infolge dessen können fast all ihre Kollegen sie abrufen. Wer einmal ein nachteiliges Angebot erhalten hat, wird nirgendwo ein besseres finden.

                  Diese Warn- und Hinweisdatenbank des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), die sogenannte "schwarze Liste", wurde neulich aktualisiert. Nun sehen Versicherer auch, wie häufig Versicherte Leistungen in Anspruch nehmen. Für Verbraucher gibt es ebenfalls einen positiven Aspekt: Sie können eine Selbstauskunft anfordern und falsche Daten berichtigen lassen.

                  Anonyme Risikoanfrage

                  Ein anonymer Tarifvergleich via Internet hilft nicht weiter: Die günstigsten Angebote erweisen sich spätestens nach der Gesundheitsprüfung als äußerst kostspielig.

                  Geben die Versicherungsnehmer stattdessen die Stichworte: "anonyme Risikoanfrage" an, dürfen Versicherer die persönlichen Angaben weder registrieren noch weiter geben. Auf diese Weise lassen sich auf die persönliche Situation abgestimmte Angebote ohne Risiko vergleichen.

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