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    Uniwagnis, die "Schwarze Liste" der Versicherungswirtschaft

    Von der Redaktion

    Die Versicherungswirtschaft richtete vor längerer Zeit eine Datenbank ein, um effizienter gegen Versicherungsbetrug vorgehen zu können. Heute umfasst diese Datenbank schon rund 9,5 Mio. Einträge. Diese wird bei den Versicherern nur als "schwarze Liste" bezeichnet.

    Die Warndatei der Versicherungswirtschaft, wurde 2006 von Kritikern aus den Reihen des Datenschutzes mit dem Big Brother Award für die Kategorien Verbraucherschutz und Publikumspreis 'ausgezeichnet'.

    Was ist Uniwagnis?

    Uniwagnis, auch unter den Bezeichnungen Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) und Wagnisauskunft anzutreffen, ist eine Datenbank, die von Mitgliedern des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) angelegt wurde. Sie enthält sowohl Angaben zu Versicherungsnehmern als auch zu nicht versicherten Personen.

    Ähnlich der Schufa, doch weitaus unbekannter, dient Uniwagnis dem Schutz der beteiligten Versicherungsunternehmen vor Ausfällen. Gemäß dem GDV soll die Warndatei ausschließlich Versicherungsbetrügen und Missbräuchen vorbeugen. Letztendlich entscheiden aber die gespeicherten Informationen über den Erhalt sowie die Konditionen der Versicherungsprodukte.

    Darüber hinaus besteht ein Austausch zwischen den Versicherern. Das heißt, sobald Kunden einen Versicherungsvertrag abschließen möchten, können sich die Versicherungen über ihr Verhalten bei anderen Gesellschaften erkundigen. Haben die Betreffenden in der Vergangenheit beispielsweise häufig Versicherungsfälle gemeldet, kann der Vertrag teuer werden.

    Betroffene Versicherungszweige

    • Kfz (liegt mit ca. 1,8 Millionen Einträgen pro Jahr an der Spitze)
    • Haftpflicht, Unfall und Rechtsschutz
    • Sachversicherungen
    • Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherungen
    • Transport, einschließlich Reiserücktritts- und Reisegepäckversicherungen

    Nach den Ermittlungen von Stiftung Warentest nutzen 227 von insgesamt 443 Versicherungsunternehmen des GDV die Warndatei. Nicht erfasst werden Daten zur privaten Krankenversicherung.

    Für die Versicherten kann ein Eintrag in dieser Datenbank jedoch weitreichende Folgen haben. Steht man zum Beispiel als "streitsüchtig" in der Datei, wird man als Kunde Schwierigkeiten haben, eine Rechtschutzversicherung zu bekommen. Ist man in der Datei bei schlechten Risiken (insbesondere Krankheiten) abgespeichert, ist es schwer, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten.

    Auf Druck von Datenschützern wurde dieser Datenbestand nun für den Verbraucher zugänglich gemacht. Das heißt, jeder Versicherte kann beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) nachfragen, ob er in dieser Datei erfasst ist und warum er eine bestimmte Police nicht bekommt. Der Versicherte muss hierzu mit Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) einen schriftlichen Antrag stellen an:

    Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Hinweis- und Informationssystem, Wilhelmstraße 43/43 G, 10117 Berlin.

    Das entsprechende Formular kann unter www.gdv.de heruntergeladen werden.

    Außerdem muss der Versicherer ab sofort auch seinem Kunden mitteilen, wenn Informationen in dieser Datenbank gespeichert werden. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, den Eintragungen zu widersprechen bzw. Löschung einzufordern. Wenn der Versicherer dem Kundenwunsch nicht entspricht, kann der Kunde sich an den Ombudsmann der Versicherungswirtschaft wenden. Nach 5 Jahren werden die Daten automatisch aus der Datei wieder gelöscht.

    Art der Datenspeicherung

    Die Datenerfassung erfolgt auf Verdacht in Form eines kodierten Punktesystems. Sobald jemand beispielsweise häufig Privathaftpflichtschäden meldet oder gar bei einem als vorgetäuscht eingestuften Verkehrsunfall eine Zeugenaussage abgibt, werden Punkte registriert. Wenn diese einen für die entsprechende Versicherungssparte festgelegten Schwellenwert übersteigen, erfolgt ein Eintrag bei Uniwagnis. Aufgezeichnete Daten werden erst nach fünf Jahren gelöscht und innerhalb der Berufsunfähigkeitssparte dauert es ganze zehn Jahre.

    Die Vermerke werden phonetisch und mit einem Zahlencode verschlüsselt. Folglich können mehrere Personen den gleichen Code haben. Trotz der Kodierung werden auch Namen, Geburtsdaten und Anschriften gespeichert, wodurch eine Personenidentifizierung möglich ist. Versicherer verweigern nämlich häufig die Herausgabe der personenbezogenen Daten mit dem Hinweis auf die Chiffrierung.

    Rechtsgrundlage

    Beim Abschluss eines Versicherungsvertrages unterzeichenen die Versicherungsnehmer eine Einwilligungsklausel zur Datenerhebung, die selbst durch die Datenschutz-Aufsichtsbehörden als unproblematisch eingeschätzt wird. Dabei fragt sich kaum jemand, was mit den Bekanntgaben geschieht. Und genau diese Daten werden gegebenenfalls für die Warndatei verwendet.

    Stiftung Warentest rät, Versicherer schriftlich zur Herausgabe der Daten aufzufordern. Gemäß den Datenschutzrichtlinien dürfen sie dies nicht verweigern. Ebenso besteht eine Verpflichtung zur Korrektur fehlerhafter Datenspeicherungen. Ferner haben Kunden das Recht, die eigenen Daten jederzeit löschen zu lassen.

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