• Startseite      
  • Bank
    • Tagesgeld
    • Festgeld
    • Girokonto
  • Kredite
    • Versicherung
      • Krankenversicherung
        • Private Krankenversicherung
      • Private Altersvorsorge
        • Riester Rente
        • Rürup Rente
      • Risikolebensversicherung
      • Berufsunfähigkeitsversicherung
      • Rechtsschutzversicherung
      • Hausratversicherung
      • Haftpflichtversicherung
      • Autoversicherung
    • Recht
      • Soziales
        • Steuer
          • Service
            • Infos & Service
            • Formulare
            • Adressen
            • Redaktion
            • Presse
            • Für Webmaster
          • Verbraucher
            • Ratgeber
              • Rechner
                • Blog
                  • Finanz-Newsletter
                   
                  Name:
                  E-Mail:

                  Suchen & Finden
                  arbeitsgemeinschaft-finanzen.de gehört zu den 6000 wichtigsten deutschen Internet-Adressen

                  Sie sind hier: Startseite » Versicherungen » "Schwarze Liste"

                  Uniwagnis, die "Schwarze Liste" der Versicherungswirtschaft

                  Von Thomas Nissen

                  Die Versicherungswirtschaft betreibt seit längerer Zeit eine Datenbank, um gegen Versicherungsbetrug vorzugehen. Für Verbraucher hat diese Warndatei weitreichende Folgen … 2006 verliehen Datenschützer der sogenannten "schwarzen Liste" den Big Brother Award für die Kategorien Verbraucherschutz und Publikumspreis.

                  Uniwagnis, auch unter den Bezeichnungen Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) und Wagnisauskunft vorzufinden, ist eine Datenbank des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

                  Sie enthält Angaben zu versicherten sowie zu nicht versicherten Personen.
                  Die Vermerke sind in folgende Kategorien eingeteilt:

                  1. Kfz-Versicherung
                  2. Unfallversicherung
                  3. Rechtsschutzversicherung
                  4. Sachversicherungen
                  5. Lebensversicherung (Sonderwagnis für Berufsunfähigkeit und Pflegerente)
                  6. Transportversicherungen, einschließlich Reiserücktritt- und Reisegepäckversicherung
                  7. Haftpflicht

                  Ausgenommen sind Daten zur privaten Krankenversicherung.

                  Ähnlich der Schufa, doch weitaus unbekannter, dient Uniwagnis dem Schutz der beteiligten Versicherungsunternehmen vor Ausfällen. 2010 umfasste die Wagnisauskunft rund 9 Mio. Einträge. Nach den Ermittlungen von Stiftung Warentest nutzen 227 von insgesamt 443 Versicherungsunternehmen des GDV die Warndatei. Laut dem GDV soll sie ausschließlich dem Schutz vor Versicherungsbetrug und -missbrauch dienen.

                  Art der Datenspeicherung

                  Die Datenerfassung erfolgt auf Verdacht in Form eines kodierten Punktesystems. Sobald Versicherte beispielsweise häufig Privathaftpflichtschäden melden oder gar bei als vorgetäuscht eingestuften Verkehrsunfällen Zeugenaussagen abgeben, werden Punkte registriert.

                  Sobald diese Punkte den Schwellenwert einer bestimmten Versicherungssparte übersteigen, bekommen die Betreffenden einen Eintrag bei Uniwagnis. Die Vermerke werden nach fünf Jahren gelöscht, innerhalb der Berufsunfähigkeitssparte dauert es ganze zehn Jahre.

                  Die Einträge sind phonetisch und mit einem Zahlencode verschlüsselt. Folglich können mehrere Personen den gleichen Code haben. Trotz der Kodierung werden auch Namen, Geburtsdaten und Anschriften gespeichert. Somit können Versicherer konkrete Personen identifizieren. Oftmals verweigern sie mit dem Hinweis auf die Chiffrierung, die personenbezogenen Daten ihrer Kunden herauszugeben: ein haltloses Argument.

                  Konsequenzen für Versicherungsnehmer

                  Beim Abschluss eines Versicherungsvertrages unterzeichnen die Verbraucher eine Einwilligungsklausel zur Datenerhebung, die selbst die Datenschutz-Aufsichtsbehörden als unproblematisch einschätzt. Doch infolge dessen speichern zahlreiche Versicherer die Angaben in der Wagnisauskunft.

                  Für Versicherungsnehmer kann ein Eintrag bei Uniwagnis durchaus folgenschwer sein. Sobald sie einen Versicherungsvertrag abschließen möchten, können sich Versicherungsgeber über ihr Verhalten bei anderen Gesellschaften erkundigen. Haben die Betreffenden in der Vergangenheit beispielsweise häufig Versicherungsfälle gemeldet, lehnen Anbieter sie ab oder erstellen ihnen einen teueren, nachteiligen Vertrag.

                  Stehen sie als "streitsüchtig" in der Datei, werden sie kaum eine Rechtsschutzversicherung bekommen. Sind bei ihnen Risiken (insbesondere Krankheiten) vermerkt, stehen die Aussichten auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung schlecht usw. Dabei müssen Versicherer nicht die Kollegen kontaktieren, welche die Daten gespeichert haben. Häufig zeigen kodierte Datensätze ein ungenaues oder gar falsches Ergebnis an. Die Konsequenzen für die Verbraucher sind höchst unerfreulich …

                  Neuerungen zum Schutz der Verbraucher

                  Auf Druck von Datenschützern wurde die Wagnisauskunft neulich für Verbraucher zugänglicher gestaltet. Versicherungskunden können seit 2010 beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nachfragen, ob sie in dieser Datei erfasst sind und gegebenenfalls warum sie bestimmte Policen nicht erhalten. Hierfür müssen sie lediglich einen schriftlichen Antrag an den GDV stellen und eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) beifügen. Die Adresse lautet:

                  Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
                  Hinweis- und Informationssystem
                  Wilhelmstraße 43/43 G
                  10117 Berlin

                  Das entsprechende Formular können sie unter: www.gdv.de herunterladen.

                  Außerdem sind Versicherer nach den Datenschutzrichtlinien verpflichtet, ihre Kunden zu informieren, sobald sie personenbezogene Angaben in der Wagnisauskunft speichern. Stiftung Warentest rät, Versicherer schriftlich zur Herausgabe der Daten aufzufordern. Ebenso besteht eine Verpflichtung zur Korrektur fehlerhafter Einträge. Ferner haben Kunden das Recht, eigene Daten jederzeit löschen zu lassen.

                  Falls Versicherer sich querstellen, können die Betreffenden sich an den Ombudsmann der Versicherungswirtschaft wenden. Versicherungsnehmer können die Speicherung ihrer Daten aber auch vorab unterbinden. Hierzu müssen sie nur die Stichworte anonyme Risikoanfrage angeben, wenn sie Angebote einholen.

                  Twittern

                  Kommentare zu Uniwagnis, die "Schwarze Liste" der Versicherungswirtschaft

                  Kommentar hinzufügen




                  Aktuell wird auch gelesen:
                  Gesamtverband der Versicherungswirtschaft bringt verbesserte Riester-Broschüre - Kurz notiert
                  GDV
                  Verbraucher schätzen ihre finanzielle Lage als gut ein - Kurz notiert
                  Beratungsprotokolle schützen die Bank - nicht den Verbraucher - Kurz notiert
                  Obliegenheiten in der PKV
                  Was ist die Schufa?
                  Zusatzversicherung

                  zum Seitenanfang

                  © 2004 - 2012 Arbeitsgemeinschaft Finanzen | Impressum | AGB | Datenschutz

                  Uniwagnis, die "Schwarze Liste" der Versicherungswirtschaft