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                  Kapitalbildende Versicherungen: Änderungen ab 2012

                  Von Diana Rothermel

                  Das Jahr 2012 bringt für den Versicherungsbereich Änderungen mit sich. Betroffen sind der Garantiezins sowie das Mindestalter für die Auszahlung bzw. den Rentenbeginn von kapitalbildenden Versicherungen (auch Riester- und Rürup-Verträge). Beide Änderungen gelten für Neuabschlüsse ab 2012 und sind für Verbraucher ungünstiger gegenüber den bisherigen Regelungen.

                  Garantiezins sinkt auf 1,75 Prozent

                  Garantiezins sinkt auf 1,75 Prozent

                  © emily2k / fotolia.com

                  Der Garantiezins für private Renten- und Lebensversicherungen (auch Riester- und Rürup-Verträge) ist ab Januar 2012 um einen halbes Prozent auf 1,75 Prozent gesunken. Der Zinssatz gilt für Verträge, die ab 2012 abgeschlossen werden.

                  Garantiert wird der Zinssatz nur für den Sparanteil der Versicherungsprämien und nicht für den Prämienanteil, der für Risikoschutz, Abschlussprovision und Verwaltung zu zahlen ist. Laut Stiftung Warentest wird so der gesamte Versicherungsbeitrag bei Unternehmen mit hohen Kosten mit weniger als 1,5 Prozent verzinst.

                  Entwicklung des Garantiezinses:
                  Ab Garantiezins in %
                  Januar 2012 1,75
                  Januar 2007 2,25
                  Januar 2004 2,75
                  Juli 2000 3,25
                  Juli 1995 4,00
                  Juli 1986 3,50

                  Quelle: BaFin

                  Entscheidend dafür, welcher Garantiezins für einen Versicherungsvertrag gilt, ist der Abschlusszeitpunkt: Der zu diesem Zeitpunkt gültige Garantiezins muss das Versicherungsunternehmen für die gesamte Laufzeit des Vertrags zusichern.

                  Anhebung des Mindestalters für Auszahlung oder Rentenbeginn auf 62 Jahre

                  Für Abschlüsse ab 2012 erhöht sich das Mindestalter bei kapitalbildenden Versicherungen für die Auszahlung bzw. den Rentenbeginn auf 62 Jahre. Für Verträge, deren Abschluss vor 2012 liegt, ist das Mindestalter noch 60 Jahre. Der mögliche Auszahlungszeitpunkt verschiebt sich somit nach hinten. Vertragsinhaber müssen somit zwei Jahre länger warten.

                  Die Anhebung des Mindestalters betrifft folgende Vertragsarten:

                  • Kapitallebensversicherung
                    Für Versicherungen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, sind die Erträge (Auszahlungssumme abzüglich eingezahlter Beiträge) voll zu versteuern. Wenn eine Lebensversicherung jedoch 12 Jahre gelaufen ist und nach dem 62. Lebensjahr (bisher: 60. Lebensjahr) zur Auszahlung kommt, muss nur die Hälfte der Erträge versteuert werden.
                  • Private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht
                    Wenn bei einer privaten Rentenversicherung das Kapitalwahlrecht in Anspruch genommen werden soll, gilt bezüglich der Versteuerung die gleiche Regelung wie bei Lebensversicherungen (siehe oben).
                  • Riester-Rente
                    das Mindestalter für den Rentenbeginn wird für Verträge, die ab 2012 abgeschlossen werden, auf 62 Jahre angehoben. Dieses Mindestalter ist eine Bedingung für den Riester-Vertrag und die staatliche Förderung.
                  • Rürup-Rente (für Selbstständige und Freiberufler)
                    Das Mindestalter bei Rentenbeginn wird auch bei Rürup-Verträgen von 60 auf 62 Jahre angehoben. Diese Altersgrenze ist auch hier Bedingung für einen Rürup-Vertrag und dem steuerlichen Abzug der Beiträge als Sonderausgaben.
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