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Die verbundene Risikolebensversicherung für Partner
Von Thomas Nissen
Es gibt Situationen im Leben, welche die gleichzeitige Absicherung mehrerer Personen erfordern. Zu diesem Zweck bietet die Versicherungsbranche eine Risikolebensversicherung auf verbundene Leben an.
Für wen eine verbundene Risikolebensversicherung Sinn macht
Um die Fortführung des eigenen Unternehmens sicherstellen zu können, sind Geschäftspartner stets daran interessiert, sich einander für den Fall des Ablebens zu schützen. Aber auch Ehepartner, die hohe Anschaffungen anhand zweier Gehälter zu finanzieren haben, müssen für einen etwaigen Ausfall vorsorgen. Verstirbt etwa einer der Partner während des Hausbaus, kann die hohe Restschuld den überlebenden Partner finanziell schnell in die Bredouille bringen.
Vorsorge treffen können diese Personengruppen mit einer verbundenen Risikolebensversicherung. Wie der Name bereits vermuten lässt, dient die Versicherung der Absicherung mehrerer Leben.
Wie im Falle einer gewöhnlichen Risikolebensversicherung wird auch bei diesem Versicherungskonstrukt eine Versicherungssumme festgelegt. Diese wird ebenfalls ausschließlich im Todesfall ausbezahlt. Im Gegensatz zur klassischen Variante, werden beide Ehe- bzw. Geschäftspartner als Versicherungsnehmer eingetragen.
Um im Leistungsfall die finanzielle Belastung auch stemmen zu können, lassen sich beide Partner gegenseitig als Bezugsberechtigter eintragen. Verstirbt einer der Versicherungsnehmer, kommt die Leistungssumme der anderen versicherten Person zu Gute.
Sobald die Versicherungssumme zur Auszahlung kommt, endet der Versicherungsvertrag vorzeitig. Eine Fortführung des bisherigen Versicherungsverhältnisses ist nicht mehr möglich.
Vor- und Nachteile
Der Vorteil ist nicht nur in einer Absicherung wirtschaftlich abhängiger Personen zu sehen. So ist diese Variante gegenüber dem Abschluss zweier Einzelpolicen um rund 10 Prozent preiswerter. Ferner lassen sich auch steuerliche Vorteile beanspruchen.
Dadurch, dass beide Versicherungsinhaber gleichzeitig als Bezugsberechtigte fungieren, kann die Steuerlast erheblich reduziert werden. Der Nachteil der Risikolebensversicherung besteht darin, dass die Leistung nur einmal erbracht wird. Wenn demzufolge beide Partner zur selben Zeit verunglücken, wird die Versicherungssumme dennoch nur einmal ausbezahlt. In diesem Fall gelten in der Regel die gesetzlichen Erben als Begünstigte.
Gesundheitsprüfung und Beitragshöhe
Der Abschluss einer Lebensversicherung geht grundsätzlich mit einer Gesundheitsprüfung einher. Zur Erfüllung der Anzeigepflicht sind hierbei Auskünfte hinsichtlich etwaiger Krankenhausaufenthalte, Suchterkrankungen und Arztuntersuchungen zu machen. Die Angaben beziehen sich in der Regel auf die letzten 5 bis 10 Jahren. Bei bestimmten Krankheiten sind gesonderte Formulare auszufüllen. Auch eine ungünstige Kombination aus Körpergröße und Gewicht kann zu Beitragszuschlägen führen.
Die Mehrheit der Anbieter berechnet zudem hohe Aufschläge, wenn sich unter den Versicherungsnehmern ein Raucher befindet. Gefahrvolle Tätigkeiten im Beruf oder während der Freizeit können ebenfalls höhere Beiträge nach sich ziehen. Bei höheren Versicherungssummen muss sich der Antragsteller im Regelfall einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Der Beitragssatz richtet sich nach der Person, die versicherungstechnisch das höhere Risiko darstellt.
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