Ratenzahlungszuschläge - Verbraucherzentrale bringt Hilfestellung
Von Oliver Beyersdorffer, Versicherungsberater
Der Bericht des ARD-Wirtschaftsmagazins plusminus hat offenbar dazu geführt, dass viele Versicherungskunden ihre Vertragsunterlagen überprüft haben und die zuviel bezahlten Ratenzuschläge bei ihren Versicherern zurückfordern (wir berichteten).
Die deutschen Versicherungsunternehmen fürchten wohl um ihre Pfründe, so dass der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) das Anerkenntnisurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) herunterspielt und es rein als Einzelfallentscheidung darstellt, mit der Argumentation, dass der BGH keinesfalls inhaltlich zu dieser Thematik Stellung bezogen hätte.
Das Gegenteil ist der Fall!
Die Versicherer mauern und wiegeln ab, wenn ihre Kunden mit Rückforderungen kommen. Sie bemühen sich um eine sachliche, wenn auch unzutreffende Argumentation, vor der Sie sich als Betroffenerer keinesfalls beeindrucken lassen sollten. Argumenten, wie beispielsweise...
...es gäbe keine rechtskräftige Entscheidung des BGH zum Effektivzins, bei dem angeführten Urteil handle es sich nur um ein Anerkenntnisurteil...;
...das Urteil binde nur die beiden beteiligten Parteien und habe keinen Einfluss auf andere Versicherer....;
...laut EU-Verbraucherkreditrichtlinie gelten Versicherungsverträge mit Ratenzahlung nicht als Kreditverträge und daher muss der effektive Jahreszins nicht angegeben werden....
brauchen Sie keinen Glauben zu schenken.
Zahlreiche Beschwerden über das Blockadeverhalten der Versicherungsgesellschaften hat nun die Verbraucherzentrale Hamburg auf den Plan gerufen, die bereits an anderer Stelle mit einer Sammelklage gegen die deutschen Lebensversicherer in Bezug auf die Rückkaufswerte erfolgreich war. Sie hat bereits damit begonnen jeden Versicherer und jede betroffene Sparte abzumahnen. Die schon vorliegenden Reaktionen der einzelnen Versicherungsunternehmen zeigen, dass die Blockadepolitik weiter verfolgt wird und die geforderten Unterlassungserklärungen kollektiv verweigert werden.
Die Verbraucherzentrale hat angekündigt einzelne Versicherungskunden bei der Durchsetzung ihrer individuellen Ansprüche zu unterstützen, damit deutlich wird, welche Ansprüche Versicherungsnehmer haben und wie sie sie aufgrund der aktuelle Rechtsprechnung durchsetzen können.
Wir haben hier einen Musterbrief für Sie bereitgestellt, den Sie online ausfüllen und kostenlos herunterladen können.
Sie müssen als Betroffener selbst aktiv werden. Damit die Verbraucherzentrale Sie noch besser unterstützen kann, sollten Sie ihr unbedingt eine Kopie Ihres (Muster-)Briefs zur Verfügung stellen. Das ist ebenfalls kostenlos.
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