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                  Sie sind hier: Startseite » Verbrauchertipps » Versicherungsbeiträge jährlich zahlen und sparen

                  Verbraucher-Tipp: Versicherungsbeiträge jährlich zahlen und sparen!

                  Von Diana Rothermel

                  Bei Abschluss einer Versicherung ist die Frage „Möchten Sie monatlich zahlen?“ schnell mit „Ja.“ beantwortet. Ein deutlicher Hinweis, dass die Zahlungsweise meist erhebliche Kosten mit sich bringt, erfolgt meist nicht. Und dabei sind die Prämien in den meisten Fällen nicht so hoch, dass sie nicht auch in einer Summe aufgebracht werden könnten.

                  Besonders gleich bei mehreren Versicherungen – wie z.B. eine Kfz-, Unfall und Lebensversicherung - mit Ratenzahlungszuschlägen können im Jahr mehrere Hundert Euro nur an Kosten für die Ratenzahlung zusammen kommen. Über die Jahre gesehen sammelt sich da ein ansehnlicher Betrag an.

                  © Marina Lohrbach / fotolia.com

                  Beispiel
                  Für eine monatliche Zahlungsweise wird teilweise ein Aufschlag von 7 Prozent erhoben. Dies ist ein Effektivzins von 16,14 Prozent, bei 5 Prozent wären dies 11,35 Prozent.

                  Erfolgt die Zahlung vierteljährlich mit einem Ratenaufschlag von 5 Prozent liegt der Effektivzins bei 14,10 Prozent und bei einer halbjährlichen Zahlung mit 3 Prozent Zuschlag bei 12,75 Prozent.

                  Bei einem monatlichen Beitrag von 100 Euro beläuft sich die jährliche Ersparnis bei einem Ratenaufschlag von 5 Prozent beispielsweise auf 60 Euro.

                  Praxis-Tipp für bestehende Verträge

                  Überprüfen Sie Ihre Kfz-, Unfall, Berufsunfähigkeits-, Rechtsschutz- und Lebensversicherungen sowie Ihre Gebäudeversicherungen auf Ratenzahlungszuschläge. Sprechen Sie dazu Ihren Versicherungsfachmann an. Sie können sich auch dazu grundsätzlich bei Ihrer Versicherung einfach telefonisch erkundigen. In der Police und den Prämienrechnungen ist der Zuschlag meist nur schwer oder gar nicht zu erkennen.
                  Stellen Sie die Zahlungsweise Ihrer Versicherungen auf einen jährlichen Beitrag um.

                  (Auch bei einer privaten Krankenversicherung ist eine jährliche Zahlungsweise möglich. Besonders bei Zusatzversicherungen kann so eine Ersparnis genutzt werden. Bei einer Krankenvollversicherung, für die der Arbeitgeber mit der monatlichen Gehaltsabrechnung einen Teil dazu zahlt, lässt sich eine jährliche Zahlungsweise jedoch schwer bzw. nicht umsetzen. Wird der Beitrag für die private Versicherung vollständig vom Versicherten getragen, steht einer jährlichen Zahlungsweise nichts entgegen.

                  Nach vielen laufenden Rechtsstreitigkeiten haben Versicherer begonnen, die Tarife zu ändern und kalkulieren von Beginn an mit Monatsbeiträgen. Aber selbst hier können Sie sparen.

                  Praxis-Tipp für neue Verträge

                  Wenn Ihr Versicherer mit Monatsbeiträgen kalkuliert und es somit für diese Zahlung keine Ratenzuschläge gibt: Fragen Sie nach einem Rabatt.

                  Bekommen Sie beispielsweise 4 Prozent Rabatt sparen Sie 48 Euro pro Jahr.
                  Kalkuliert Ihr Versicherer mit Jahresbeiträgen zahlen Sie jährlich, um einen Ratenzuschlag zu vermeiden.

                  Haben Sie mehrere Versicherungen, bietet es sich an, dass Sie die Jahresbeträge nach Möglichkeit über das Jahr verteilen und beispielsweise nicht alle komplett im Januar zahlen. Ist der gesamte Beitrag für Sie eine höhere Summe, legen Sie während des Jahres monatlich regelmäßig Geld für die Versicherungen zur Seite, beispielsweise auf einem zinsbringenden Tagesgeldkonto.

                  Fazit
                  Mit einer jährlichen Zahlungsweise können Sie in der Regel bei allen Versicherungsarten sparen. Zahlen Sie Versicherungsprämien jedoch nur aus Ihrem Guthaben und überziehen Sie dafür nicht Ihr Konto, denn dann kommt die Ersparnis nicht wirklich bei Ihnen an.

                  Hinweis – Ihre Prämien in der Vergangenheit:
                  Ratenzahlungszuschläge wurden bisher in der Regel als Prozentwert von der Prämie dargestellt. Sie müssen jedoch auch als effektiver Jahreszins angegeben sein, denn bei Ratenzahlung handelt es sich um einen Kredit. Vielfach ist dies nicht geschehen. Versicherten wird daher geraten, die über dem gesetzlich erlauben Effektivzins von 4 Prozent zu viel gezahlten Zuschläge zurückzuverlangen. Ein Grundsatzurteil dazu ist bisher nicht gesprochen und dies kann auch noch Jahre dauern. Versicherte können individuell klagen. Der Jahresbeitrag muss jedoch dann über 200 Euro (Bagatellgrenze) liegen. Näheres hierzu finden Sie unter: verbraucher/geld-zurueck-von-privaten-versicherungen

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