Versicherer verhindern Grundsatzentscheidungen
Von Oliver Beyersdorffer, Versicherungsberater
Es ist zur gängigen Praxis geworden, dass bis zur höchsten Instanz prozessiert wird und kurz vor einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) der Versicherer einlenkt und seinen Kunden abfindet. Dadurch werden speziell BGH-Entscheidungen verhindert, die für die Versicherungswirtschaft unbequem sind.
Immer wieder gibt es Versicherungskunden, die mit der Leistungspraxis ihrer Versicherer unzufrieden sind. Oft verweigert die Assekuranz die Anerkennung von zurecht bestehenden Ansprüchen, bezahlt weniger als bei Vertragsabschluss versprochen oder vereinbart war und versteckt sich hier Klauseln und Paragraphen ihres Vertragswerks.
Nicht selten ziehen Versicherte gegen die Gesellschaft zu Felde und suchen ihren Sieg im Gerichtssaal. Ist er dann erstritten, ist dann davon ausgehen, dass der Versicherer bei einer negativen Entscheidung Berufung oder Revision einlegt und der Kampf in der nächsten Instanz weitergeht. Sozusagen auf dem nächsten "Level" und hier ist es riskanter, denn die Kosten sind höher. Das gilt vor allem für Entscheidungen, die einen grundsätzlichen Charakter haben.
Es erfordert Zeit und Geld und verlangt nicht nur von den Betroffenen Geduld und Nervenstärke, sondern setzt vor allem auch beim Anwalt die Bereitschaft voraus, für einen zumeist kärglichen Lohn einen wahrhaft steinigen und harten Weg zu gehen.
Kein Wunder also, wenn viele Versicherte diesen Weg scheuen. Zumal dann, wenn sie das hohe Prozesskostenrisiko allein tragen müssen und keine Rechtsschutzversicherung haben, die zumindest mal die finanzielle Seite deckt. Scheinbar setzen Versicherungsunternehmen gerade auf diesen Aspekt, wenn es darum geht Leistungsansprüche abzuwehren. Es ist wohl in vielen Fällen günstiger, die eigenen Juristen zu beschäftigen und wenn es sein muss durch alle Instanzen hindurch, als von einem negativ beschiedenen Leistungsbescheid abzuweichen. Prozesse dieser Art dauern Jahre und in den meisten Fällen wirkt diese Zermürbungstaktik des Versicherer.
Erst, wenn vor dem Bundesgerichtshof ein ungünstiges Urteil zu erwarten ist, ändert die Versicherungswirtschaft die Fahrtrichtung und bezahlt die Forderung inklusive Zinsen und übernimmt außerdem "großzügig" alle angefallenen Prozesskosten und Anwaltsgebühren des Klägers, bevor es zu einer höchstrichterlichen Entscheidung kommt. Denn das scheuen die Versicherer in diesem Land wie der Teufel das Weihwasser.
Die zur Entscheidung anstehenden Fälle verschwinden dann sang- und klanglos. In den letzten Jahren kommt es immer häufiger zu solchen Fällen. Es handelt sich um ein völlig legales Vorgehen, denn Einigungen sind in unserer Rechtsprechung gewünscht und unser Zivilrecht sieht vor, dass eine Angelegenheit mit der Erfüllung der Forderung einer Partei erledigt ist und bei Übernahme der Verfahrenskosten noch nicht einmal etwas Schriftliches zurückbleibt.
Das Perfide an dieser Taktik ist, dass "verhinderte Urteile" dazu führen, das der nächste Betroffene wieder von vorne anfängt.
Nicht nur die BGH-Richter bedauern diese so genannten "Nichtentscheidungen" mit denen sich Versicherer höchstrichterlicher Rechtsprechung entziehen, sondern auch in Fachkreisen wird seit einiger Zeit diskutiert, wie dieser "Verhinderung nachteiliger Urteile zu Lasten der Versicherungswirtschaft" beizukommen ist.
Denn durch dieses Verhalten werden verbraucherfreundliche Grundsatzurteile blockiert, die in zahlreichen Fällen tausende oder sogar hunderttausende Verträge gleichermaßen betreffen. Hier geht es für die Versicherer um das wichtigste, das heiligste überhaupt - um Geld.
Die Versicherungswirtschaft hat aus dem Debakel von Karlsruhe aus dem Jahr 2005 gelernt. Die Entscheidung der Verfassungsrichter hatte nämlich dazu geführt, dass viele Versicherungskunden nachträglich höhere Auszahlungen für gekündigte Lebensversicherungsverträge zugesprochen bekamen, die zwischen 1994 und 2001 abgeschlossen wurden. Aus diesem Grund versucht man nun mit allen Mitteln weitere "Waterloos" dieser Art um jeden Preis zu vermeiden. Und dabei schert man sich nicht um das öffentliche Ansehen. Hier geht es ausschließlich darum, die eigenen Interessen zu wahren und das Vermögen zu verteidigen.
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