Verbotene Gebühren - Die gesetzeswidrigen Geschäfte der Banken
Von Franz von den Driesch
Das Ansehen der Kreditinstitute hat im Zuge der Finanzkrise stark gelitten – und Besserung ist kaum in Sicht. Weshalb Anleger auch künftig ihrer Bank nicht blind vertrauen sollten.
Das Prinzip ist einfach. Banken verkaufen ihren Kunden Fonds oder Aktien und kassieren im Gegenzug dafür eine mitunter üppige – aber rechtmäßige – Gebühr. Kaum ein Anleger weiß jedoch, dass sich Kreditinstitute beim Verkauf eines Anlageproduktes häufig über eine zusätzliche und weitaus umstrittenere Einnahmequelle freuen. Dabei handelt es sich um Vertriebsprovisionen – so genannte Kickbacks –, die vom Produktanbieter – beispielsweise eine Fondsgesellschaft – an die Banken fließen.
"Im Prinzip sind Kickbacks nicht anderes als gezahlte Schmiergelder", ärgert sich Rechtsanwalt Jens Graf. An sich müssten die Provisionszahlungen an den Kunden weitergereicht werden; außer er verzichtet ausdrücklich darauf. Doch es ist ein offenes Geheimnis, dass "viele Anbieter die Provisionszahlungen kassieren, ohne dass ihre Kunden davon Wind bekommen", erklärt Graf.
Die Gefahr, dass Banken eher die lukrativen Provisionszahlungen auf ihrem Radar haben und weniger die Interessen der Kunden verfolgen, ist daher durchaus gegeben. Auch der Bundesgerichthof hat Bedenken. Im Leitsatz heißt es dort, dass die Bank über verdeckte Rückvergütungen aufklären muss, damit sich der Kunde ein Bild machen kann, ob sie objektiv oder mehr im Eigeninteresse berät (Az: XI ZR 56/05; Az: XI ZR 510/07). Die Kreditinstitute sollten diese Empfehlung nicht auf die leichte Schulter nehmen. Anderenfalls können die Banken kräftig zur Kasse gebeten werden: "Fährt ein Anleger mit einem Produkt, für das die Bank stillschweigend eine Provision erhielt, einen Verlust ein, muss dieser erstattet werden", erklärt Graf. Einige Landgerichte teilen diese Meinung und haben bereits dementsprechend Urteile gefällt.
Nicht nur im großen, sondern auch im kleinen Stil verdienen sich zahlreiche Geldinstitute allzu gerne ein illegales Zubrot. Obwohl viele Bankkunden bereits einen Grundpreis für die Kontoführung zahlen, werden sie für diverse Dienstleistungen zusätzlich zur Kasse gebeten – zu Unrecht. "Mindestens 75 Prozent aller Banken erheben unrechtmäßige Gebühren", moniert Jochen Schädtler von der Schutzgemeinschaft für Bankkunden. Vor allem Genossenschaftsbanken nehmen es mit den Gebühren nicht so eng. "Die Preis- und Leistungsverzeichnisse dieser Institute weisen meiner Erfahrung nach die meisten unberechtigten Entgelte auf", weiß Experte Schädtler.
Gut möglich, dass die Finanzkrise und die damit einhergehenden Verluste in Milliardenhöhe dazu beitragen, dass zahlreiche Banken auch weiterhin an der Gebührenschraube drehen werden. Bankkunden sollten ihren Kontoauszug daher genauestens unter die Lupe nehmen – und ihn aufbewahren. Grund: Hat ein Kreditinstitut unrechtmäßig eine Gebühr kassiert und kann dies anhand des Kontoauszugs belegt werden, "zeigen sich die Banken in der Regel kooperativ und erstatten die zuvor abgebuchte Gebühr", weiß Schädtler. Führt dieser Schritt nicht zum gewünschten Erfolg, können sich Geschädigte an die Schutzgemeinschaft für Bankkunden (www.schuvoba.de oder Tel. 09175/907190) wenden. "Die betroffene Bank bekommt dann eine Abmahnung von uns. Im Regelfall wird dem Kunden dann die zuvor unrechtmäßige Gebühr wieder gutgeschrieben", erklärt Schädtler.
