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                  Sicherheit von Anlageprodukten

                  Von Jennifer Gregorian

                  Im Rahmen der aktuellen Wirtschaftskrise, über deren Fortbestand oder Beendigung sich die Gemüter streiten, stellt sich für Anleger die essentielle Frage, welche Anlageprodukte denn nun sicher seien.

                  Sicherungssysteme und Sicherheitsmaßnahmen

                  Durch die Einlagensicherung sind 90 % der Anlagen, in einer Höhe von 50 000 Euro pro Anleger ohne Eigenbeteiligung geschützt. Hierzu gehören Festgeld- und Tagesgeldkonten, Girokonten, Sparbücher und alle Arten von Sparverträgen sowie von Namensschuldverschreibungen.
                  Aktien, Zertifikate, Inhaberschuldverschreibungen von Privatbanken und Genuss- und Optionsscheine fallen hingegen nicht unter den Zuständigkeitsbereich der Einlagensicherung.

                  Diese Sicherheit ist insbesondere für Sparer, die ihr Geld bei Privatbanken angelegt haben, welche nicht dem Einlagensicherungsfonds des Bankenverbandes zugehören, von Bedeutung. Die Einlagen, die sich unter dem Schutz des Bundesverbandes befinden, sind ohnehin in Milliardenhöhe sicher.

                  Die Genossenschaftsbanken sowie die Sparkassen haben sich jeweils darauf geeinigt, den Ausfall einzelner Institute gemeinschaftlich aufzufangen. Dadurch sind alle Anlageprodukte, die von den Instituten der genannten Bankengruppen vertrieben werden, einschließlich von Inhaberschuldverschreibungen über deren Verbundssysteme garantiert.

                  Als sichere Geldanlagen gelten nach wie vor alle Wertpapiere, die vom Staat ausgegeben werden, wie Bundesschatzbriefe, Bundesanleihen, Tagesanleihen oder Bundesobligationen.

                  Zusicherung der Regierung

                  Da einzelne Sicherungsvorkehrungen nicht dem Extremfall eines sogenannten finanziellen Flächenbrandes gewachsen sind, haben die Kanzlerin Angela Merkel und der Finanzminister Wolfgang Schäuble versprochen, bei solch einem Ereignis Abhilfe zu schaffen. Somit sollen Anleger niemals leer ausgehen und Festgeldanlagen genauso stabil sein wie staatliche Wertpapiere.

                  Also kein Grund, das Geld unter dem Kopfkissen oder in der Matratze aufzubewahren, wo es nicht durch Verzinsung vermehrt wird, sondern aufgrund des fehlenden Inflationsausgleiches Wertminderungen erleidet und darüber hinaus auch nicht sicher ist.

                  Ob die Regierung hält, was sie versprochen hat, kann nur der Ernstfall zeigen. Doch eine Probe aufs Exempel ist in diesem Kontext mit hoher Wahrscheinlichkeit mehrheitlich unerwünscht.

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