Empfehlungen für Lehman Brothers Geschädigte
Mehr als 40 000 Anleger aus Deutschland wurden durch den Erwerb von Lehman Brothers Zertifikaten um ihr Geld betrogen. Hier geht es keineswegs um Spekulanten, die ohnehin nicht so recht wissen, was sie mit ihrem Geld anfangen sollen, sondern um mehrheitlich konservative Sparer, die durch ihre Hausbank falsch beraten und getäuscht wurden.
Die Lehman Brothers Inc. hat sich aus der Affäre gezogen
Am 15.09.2008 hat die Lehman Brothers Inc. gemäß Chapter 11 des amerikanischen Insolvenzrechts Gläubigerschutz beantragt. Zugleich erließ die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot für die in Frankfurt stationierte deutsche Tochter, Lehman Brother Bankhaus AG, und zum 13.11.2008 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.
Auch die niederländische Lehman Brothers Treasury Co. B.V. hat Insolvenz angemeldet. Demnach wird die Holding mit hoher Wahrscheinlichkeit ihren Verpflichtungen gegenüber den Anlegern nicht nachkommen und der am 28.10.08 durch die BaFin festgestellte Entschädigungsfall betrifft ausschließlich feste Geldanlagen.
Wer haftet dann gegenüber den Betroffenen?
An dieser Stelle sind die Banken zur Verantwortung zu ziehen, welche die ungesicherten Anlagen vermarktet haben. Der maßgebliche Vertriebspartner für Lehman Zertifikate, besonders seit sich vor etwa zwei Jahren die Krise der US-Investmentbank offensichtlich abzeichnete, war die Citibank, dicht gefolgt von der Dresdener Bank und schließlich von den Sparkassen.
Fehlerhafte Anlageberatung berechtigt Geschädigte zur Klage
Verbraucherzentralen, Rechtsanwälte sowie das Infoportal von Lehman-Geschädigten für Lehman-Geschädigte in Deutschland raten zur Klage gegen das beratende Institut. Mögliche Anklagepunkte wären:
- Verstoß gegen die Pflicht zur objektgerechten Beratung
- Verstoß gegen die Pflicht zur anlegergerechten Beratung
- Pflichtverletzung eines Kapitalanlage-Beratungsvertrages
- Verstoß gegen eine Hinweispflicht wegen drohender Insolvenz
- Verstoß gegen die Pflicht zur Risikominimierung
- Verstoß gegen die Pflicht zur Offenlegung versteckter Provisionen
Wie sinnvoll ist eine Sammelklage?
Obwohl die Erfahrungen der Geschädigten zumeist das gleiche Schema aufweisen: eine aufdringlich-aggressive Vermarktung, keine bedarfgerechte Beratung, fehlerhafte Produktinformationen, keine Risikoaufklärung, keine Auskünfte zu der Krise des US-Unternehmens und in manchen Fällen Vertrieb der Zertifikate im hauseigenen Design, wird von Sammelklagen abgeraten. Einmal sind solche Klagen und Musterprozesse dem deutschen Recht bis auf wenige Ausnahmen noch fremd und zum anderen gilt es, die einzelnen Klagepunkte dem individuellen Fall entsprechend mit Spezialisten auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts zu prüfen.
